Bonn/Berlin –Vielen Eltern, die für ihre Kinder rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März Leistungen aus dem Bildungspaket beantragten, drohen die Jobcenter mit der kompletten Einstellung der Hartz IV-Leistungen. Insbesondere Eltern, die für ihre Kinder das gemeinsame Schulmittagessen oder die Fahrkarte zur Schule bezahlt haben, sehen sich nun damit konfrontiert, dass sie Nachweise erbringen müssen, von denen sie in den genannten Zeitraum überhaupt nichts wissen konnten, weil sie ein Ergebnis des Vermittlungsausschusses waren. Das Erwerbslosen Forum Deutschland und die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) werfen Jobcentern „ungeheuerliche Drohungen“ vor, die bei betroffenen Angst und Entsetzen auslösen. Die Bundesagentur für Arbeit wird aufgefordert umgehend Weisungen an die Jobcenter zu erlassen, dass derartige Textbausteine nicht mehr verwendet werden dürfen. „Sollten Jobcenter tatsächlich die kompletten Leistungen einstellen, werden wir die Betroffenen juristisch unterstützen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. „“, „Hier wird stur nach Schema F ein unzutreffender Textbaustein eingesetzt, der Antragsteller verunsichert und abschreckt“, ergänzt Martin Künkler von der KOS.
Die KOS und das Erwerbslosen Forum Deutschland hatten Anfang April betroffene Eltern aufgefordert einen Antrag auf Bildung und Teilhabe zu stellen und dabei gleichzeitig das gemeinsame Schulmittagessen für die ersten drei Monate mit zu beantragen, falls dies in der Schule angeboten wird. Während ab 1. April Nachweise für Schulmittagessen erbracht werden müssen und kulturelle Teilhabe mit den Trägern direkt abgerechnet werden, galt dies für die Vergangenheit nicht. Das entsprechende Gesetz schreibt vor, dass pro Monat pauschal 26 Euro für das Mittagessen ausgezahlt werden und monatlich 10 Euro für Teilhabe erbracht werden.
Dennoch werden Eltern aufgefordert bis zu einem bestimmten Termin Nachweise zu vorzulegen, die gar nicht vorlegen können oder davon auch nichts wissen können. Die Schreiben sind mit einer entsprechenden Drohung versehen:
„Haben Sie zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen. Dies bedeutet, dass Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen keine Leistungen erhalten. In der Zeit, in der Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, sind Sie nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert.“(1)
Natürlich hat so eine Androhung vor Gericht keinen Bestand, aber sie verunsichert viele Eltern und hält sie wahrscheinlich in Zukunft davon ab, überhaupt noch etwas für ihre Kinder zu beantragen. In diesem Zusammenhang weisen beide Initiativen darauf hin, dass in vielen Kommunen das Bildungspaket immer noch nicht funktioniert und Eltern mit Geduld vertröstet werden.
(1) Beispielhaftes Schreiben eines Berliner Jobcenters: http://tinyurl.com/3pyzjor