Trotz ärztlich verordneter Bettruhe sollte sie zur Fallmanagerin
Bonn – Das Jobcenter Bonn hat einer im 7. Monat schwangeren Frau alle Hartz IV-Leistungen gestrichen, weil sie trotz ärztlich verordneter Bettruhe einen Termin bei ihrer Fallmanagerin nicht wahrgenommen hatte. Sie wäre „trotz Belehrung über die Rechtsfolgen der Aufforderung zur Mitwirkung“ nicht nachgekommen, hieß es in dem Schreiben an die junge muslimische Frau. Für das Erwerbslosen Forum Deutschland ist das ein Fall einer groben rechtswidrigen Entscheidung, weshalb die Initiative der werdenden Mutter umgehend einen Rechtsanwalt besorgt hatte. Dieser wird nun eine Eilklage beim Sozialgericht einreichen, da die Bonner Hartz IV-Behörde auf den vorige Woche eingelegten Widerspruch trotz Dringlichkeit und Fristsetzung bis heute nicht angemessen reagiert hat.
Für das Erwerbslosen Forum Deutschland stellt dieser Fall eine neue Qualität des Rechtsmissbrauchs dar, nachdem die Initiative im Frühjahr auf mehrere Fälle aufmerksam gemacht hatte, weil Jobcenter Schwangere wegen des Abbruchs oder der Ablehnung unzumutbarer Ein-Euro-Jobs zu sanktionieren versuchten. „Das Bonner Jobcenter setzt noch einen drauf und streicht direkt die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung, obwohl die Mitwirkungspflichten überhaupt nichts mit einem Termin bei der Fallmanagerin zu tun haben. Damit werden der grundgesetzlich verankerte Schutz des ungeborenen Lebens und die Gesundheit der werdenden Mutter krass missachtet. So viel Ignoranz gegenüber einer Schwangeren, die zudem noch krank ist, habe ich selten erlebt. Gleichzeitig bin darüber erschrocken, welche mangelnde Sensibilität und sozialrechtliche Inkompetenz Mitarbeiter in den Hartz IV-Verwatlungen haben“, so Martin Behrsing, der Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
Mit einer Schwangerschaft beginnt für Hartz IV-Bezieherinnen oftmals eine Odyssee durch den deutschen Sozialstaat, bei der ganz schnell das ungeborene Leben unter die Räder kommt“, berichtet Behrsing.
In jüngster Vergangenheit war das Erwerbslosen Forum Deutschland immer wieder damit konfrontiert, dass junge schwangere Frauen, die im Hartz IV-Bezug stehen, von Jobcentern auf Null sanktioniert wurden. In einigen Fällen wurden den werdenden Müttern rechtliche Hilfe besorgt. Daraufhin mussten die Jobcenter die Sanktionen zurücknehmen. Ebenso häuften sich auch Beschwerden von Schwangeren, wonach es den Mitarbeitern in Jobcentern an der notwendigen Sensibilität und Respekt gegenüber werdenden Müttern mangelte, Anträge zum Teil unvollständig oder viel zu spät bearbeitet wurden und Mitarbeiter mangelhaftes rechtliches Fachwissen aufwiesen.
Die Beobachtungen der Initiative decken sich mit den Ergebnissen der von der „Mutter-Kind-Stiftung“ in NRW in Auftrag gegebenen Befragung an Schwangeren und ihren Erfahrungen mit den Jobcentern. Von rund 14.000 Fällen, in denen im ersten Quartal 2010 bedürftige schwangere Frauen Kontakte mit den ARGEN hatten, mussten in knapp 5600 Fällen Beratungsstellen intervenieren, damit die Frauen die ihnen rechtlich zustehenden Hilfen erhielten – oder überhaupt davon erfuhren. „Diese hohe Zahl an Falschberatung und Rechtsverweigerung ist erschreckend. Wenn hilfsbedürftige werdende Mütter beinahe zwingend rechtliche Hilfe der Schwangerschaftsberatungsstellen benötigen, wirft dies ein beschämendes Licht auf die Jobcenter“, so Behrsing.