Referentenentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen schafft neue Personengruppe
Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland macht darauf aufmerksam, dass offenbar erwachsene Hartz IV-Bezieher, die keinen eigenen Haushalt haben schlechter gestellt werden sollen. Als Begründung führt das Bundesarbeitsministerium auf, dass für diese neue Gruppe keine haushaltsgebundenen Kosten entstünden, da diese durch „andere Personen bereits abgedeckt sind“. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sieht damit in Zukunft Eltern oder Mitbewohner in Wohngemeinschaften in Gefahr, dass diese so zu Zwangsbedarfsgemeinschaften gemacht werden. „Die Aufnahme eines Hartz IV-Beziehers in eine WG wird wohlmöglich in Zukunft bestraft, indem andere die Kosten mittragen sollen. Wir können dann nur diese Personengruppen auffordern, einen eigenen Haushalt zu begründen. Dann wird es halt für den Staat richtig teuer, indem er mehr Miete und andere Sachen bezahlen muss. Hartz IV sieht nicht vor, dass Eltern oder WG-Mitbewohner für Erwachsene aufzukommen haben“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland
Das Erwerbslosen Forum Deutschland hält diese neu eingeführte Personengruppe für einen weiteren versteckten Posten um die Hartz IV-Leistungen insgesamt zu kürzen.
„73 Euro weniger für Lebensunterhalt ist schon ein Hammer. Dies ist etwa der Anteil an Strom, Warmwasser, Bekleidung und Schuhe, den der neue Regelsatz vorsieht. Für Energie, Anschaffung bzw. Reparatur von Geräten Wohnungsinstandhaltung etc. müssen dann wohl die Eltern oder Mitbewohner aufkommen. Widerlegen ließe sich das nur, indem man in einer WG oder im Haushalt der Eltern einen eigenen Kühlschrank, Herd, Waschmaschine, Badezimmer vorweisen kann. Ich kann nur alle Oppositionsparteien auffordern, dem ganzen Gesetzvorhaben nicht zu zustimmen und darauf zu drängen, dass der Eckregelsatz deutlich erhöht wird. Nur für Ernährung fehlen schon jetzt mindestens 80 Euro monatlich, von den anderen Bedarfen abgesehen“, so Behrsing weiter.
In dem vorgelegten Referentenentwurf heißt unter § 8: „für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben, (Regelbedarfsstufe 3) auf 291 Euro“. In der Begründung dazu heißt es: „die neue „Regelbedarfsstufe 3 wiederum beinhaltet eine erwachsene Person, die keinen eigenen Haushalt führt, weil sie im Haushalt anderer Personen lebt und die haushaltsgebundenen Kosten durch diese anderen Personen bereits abgedeckt sind. Diese Differenzierung lässt sich im Übrigen mit den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben des Einpersonenhaushaltes belegen.“
Nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland wird diese Regelung vor Gerichten wahrscheinlich kein Bestand haben. Allerdings können gerichtliche Entscheidungen hierzu dauern.