Bonn – Am 1. April sind für Hartz IV-Leistungsbezieher die neuen Regelsätze rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten. Nur ganze fünf Euro mehr gestand der Vermittlungsausschuss nach zähen Verhandlungen den erwachsenen Menschen zu, während Kindern und Jugendliche keine Erhöhungen bekamen. Mit der sogenannten Hartz IV-Reform wurden aus dem Regelsatz auch zahlreiche Positionen herausgestrichen, die angeblich nicht „existenzsichernd“ seien. Bekannte Beispiele sind die Streichung von Alkohol und Tabakwaren. „Was aber viele Menschen nicht wissen, dass der Weihnachtsbaum ebenfalls aus dem Regelsatz entfernt wurde, weil er nicht zum erforderlichen Grundbedarf gehöre“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
Der Weihnachtsbaum gehörte noch bis 2010 zu den Positionen „Schnittblumen und Zimmerpflanzen“ der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS). Mit der Neuberechnung wurde ab 2011 den Hartz IV-Leistungsbeziehern diese Position aberkannt. Die Gesetzesbegründung lautete: „Die Position „Schnittblumen und Zimmerpflanzen“ gehören nicht zum erforderlichen Grundbedarf und sind nicht existenzsichernd. Sie werden deshalb auch nicht mehr für den Regelbedarf berücksichtigt.“ (Bundestags-Drucksache 17/3404 Seite 62).
„Mit Mehrheit von CDU, FDP und SPD wurde der Weihnachtsbaum und damit letztendlich auch das Weihnachtsfest endgültig gestrichen, weil es nicht zum erforderlichen Grundbedarf von Menschen in Armut gehört. Das angeblich vorrangige Ziel von Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU), die Bekämpfung von „Armut und sozialer Ausgrenzung“(*), wurde damit als Heuchelei entlarvt. Wie sich das mit der christlichen Grundhaltung unserer Arbeitsministerin verträgt, bleibt mir ein Rätsel“, sagte Martin Behrsing in Bonn.
(*) www.bmas.de