Verfahrenseinstellung sorgt für Unmut bei Hinterbliebenen
Knapp 9 Monate ist es her, dass Christy Schwundeck, eine Deutsche mit schwarzer Hautfarbe, am 19.05.2011 in den Räumen eines frankfurter Jobcenters unter ungeklärten Umständen von der Polizei erschossen wurde, nachdem sie zuvor einen Beamten erheblich mit einem Messer verletzt hatte.
Nach diesen tragischen Ereignissen hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtin kürzlich lautlos eingestellt. Ihrer Ansicht nach hat die Beamtin bei dem Gebrauch ihrer Waffe richtig gehandelt.
Arbeitskreis spricht von “Ermittlungsinzest”
Mitglieder des “Arbeitskreis Christy Schwundeck”, eine Bürgerinitiative, die gemeinsam mit Angehörigen der getöteten Frau an der restlosen Aufklärung des Vorfalls vom letzten Mai arbeiten, sprechen von einem “besonders schweren Fall von Ermittlungsinzest”.
Wenn in einem öffentlichen Gebäude ein Mensch von der Polizei erschossen wird, dann müsse das auch öffentlich aufgeklärt werden. Im Hinblick auf die Tatsache, dass bei einem Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte ein Staatsanwalt gegen seine eigenen Beamten ermitteln muss, könne ein Staatsanwalt überhaupt nicht unparteiisch agieren. In solchen Fällen müsse vielmehr unbedingt ein Gerichtsverfahren stattfinden.
Wut und Trauer bis heute
Frau Schwundeck hinterliess einen Ehemann und eine 12-jährige Tochter, ihr Bruder lebt in London, ihre Eltern in Nigeria. Ihr Tod durch eine Polizeikugel hat vor allem unter schwarzen Menschen in Frankfurt und darüber hinaus mehr als nur subtile Ängste ausgelöst.
Nicht nur die Familie, sondern auch Erwerbsloseninitiativen und afrikanische Verbände haben vom ersten Tag an ihr Interesse an der Aufklärung bekundet und stehen in Verbindung mit dem “Arbeitskreis Christy Schwundeck” um auf dem Laufenden zu bleiben. Einige Mitglieder des Arbeitskreises haben Ende letzten Jahres die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft eingesehen und sich ausführlich damit beschäftigt. Ihrer Aussage nach seien die Inhalte der Ermittlungsakte so unvollständig und widersprüchlich, dass man auch nach dem Lesen eigentlich garnichts wisse.
“Sowas kann man doch nicht einfach zumachen!”
Peter Schwundeck, der Ehemann des Opfers, hat spontan angekündigt, dass er mit Unterstützung seines Rechtsanwaltes und des frankfurter Arbeitskreises Beschwerde einlegen und somit eine Eröffnung der Hauptverhandlung erzwingen will. Auch der Bruder von Frau Schwundeck hat nach längerer Überlegung inzwischen einen Anwalt beauftragt und wird sich dem Verfahren anschliessen.
Der Ehemann ist bestürzt, dass zu dem Verlust seiner Frau oben drauf auch noch die “ganze Kälte des Staatsapparates” käme. Niemand von offizieller Seite habe sich bei ihm entschuldigt oder sein Bedauern bekundet, wie man das in einem Rechtstaat eigentlich erwarten könne. Hilfe bekam er nach dem Tod seiner Frau nur von Privatpersonen, während er sich bei den Sozialbehörden einem regelrechten Spiessrutenlauf ausgesetzt sah und von Pontius nach Pilatus geschickt wurde als er einen Beerdigungskostenzuschuss beantragen wollte.
“Wegen 10 Euro Arbeitslosengeld wurde meine Frau erschossen und jetzt soll das nicht mal vor Gericht?” fragt Schwundeck, “Sowas kann man doch nicht einfach zumachen!” Er werde konsequent den Rechtweg gehen um die Umstände des Todes seiner Frau gerichtlich aufklären zu lassen, das sei er seiner Frau und deren Familie einfach schuldig.
Arbeitskreis Christy Schwundeck