Im Bundestag notiert: Sanktionen bei Hartz IV seien „zentrale Normen“

Berlin: (hib/VER) Regelungen von Sanktionen bei Hartz IV seien „zentrale Normen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11459) auf eine Kleine Anfrage (17/10938) der Fraktion Die Linke. Die Sanktionsregelungen, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) verankert sind, würden „die allgemeinen sowie speziellen Mitwirkungsverpflichtungen der Leistungsberechtigten flankieren“, heißt es zur Begründung.