Bundesweiter Aktionstag gegen geplante Verschärfungen bei Hartz IV am 2. Oktober

bündnisplakat_smallKampagne „AufRECHT bestehen – keine Sonderrechte im Jobcenter!“ startet

Unter dem Motto „AufRECHT bestehen – kein Sonderrecht im Jobcenter!“ wird am Donnerstag (2. Oktober) in über 30 (1) mit einem Aktionstag die Kampagne gegen die geplanten Verschärfungen der Hartz IV-Gesetze gestartet. Aufgerufen dazu haben die bundesweiten Netzwerke der Erwerbslosen (2). Unterstützung erhält die Kampagne mittlerweile auch von der Linkspartei und den Piraten. Ziel der Kampagne ist es das Gesetzgebungsverfahren, das unter dem Euphemismus „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts“ bezeichnet wird, bis April 2015 kritisch zu begleiten. Dabei wollen die Initiatoren eine öffentliche Debatte gegen diese Verschärfungen erreichen. „Sollten die mittlerweile bekannt gewordenen Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe durchkommen, würde das bedeuten, dass wir ab dem nächsten Frühjahr im Sozialrecht dann ein Zweiklassenrecht hätten, wobei Erwerbslose dann Sondergesetzen unterliegen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Bereits jetzt bestehen zahlreiche Schwierigkeiten, seine rechtmäßigen Leistungen zu erhalten. Für die bundesweiten Erwerbslosennetzwerke sind das keine Ausnahmen. Immerhin sind 35 Prozent aller eingelegten Widersprüche erfolgreich. Das sind jeden Monat 21.000 erfolgreiche Widersprüche. Bei den Klagen sind es dann nochmal 44 Prozent oder rund 5.000 erfolgreiche Klagen jeden Monat.

Dabei geht es an dem Aktionstag auch um die gegenwärtigen Schwierigkeiten, die Erwerbslose haben, um ihre rechtmäßigen Leistungen zu erhalten. Immerhin sind 35 Prozent aller Widersprüche erfolgreich. Das sind jeden Monat 21.000 erfolgreiche Widersprüche. Bei den Klagen liegt die Erfolgsquote sogar bei 44 Prozent, das sind rund 5.000 Gerichtsentscheidungen jeden Monat.

Geht es nach den 36 Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, müssen sich Hartz IV-Beziehende auf vieles gefasst machen. Danach sollen Daten häufiger abgeglichen werden, Umzüge erschwert und Erstattungsansprüche gegen Behörden gekappt werden. Alleinerziehende deren Kinder den anderen Elternteil besuchen müssen mit Leistungseinbußen rechnen. Zudem müssen sich Hartz IV-Beziehende auf Mietkürzungen einstellen, da Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, dass diese die Miete und Heizkosten für ihr Gebiet pauschalieren. Dabei ist es dann egal, ob man in einer gut isolierten Wohnung wohnt oder in einem kalten Verschlag. Bisher werden Miete und Heizkosten getrennt gewährt, weil es unterschiedlichen Heizverbrauch gibt.

Kaum hinnehmbar ist ein Vorschlag, wonach Hartz IV-Beziehende damit rechnen müssen, dass sie ihre erhaltenen Hartz IV-Leistungen zurück zahlen müssen, wenn das Jobcenter zur Auffassung gelangt ist, dass sie sich nicht genug um Arbeit bemüht haben. Die Rückzahlung soll dann schon während des Leistungsbezug mit einem Abzug von 30 Prozent der Leistungen einsetzen. „Damit sind dann endgültig den Niedrigstlöhnen alle Türen geöffnet, denn Hartz IV-Bezieher fallen bei einer Arbeitsaufnahme nicht unter den zukünftigen Mindestlohn. Und wer bestimmt eigentlich, dass man sich nicht genügend um Arbeit bemüht hätte“, fragt Frank Jäger von Tacheles e.V.

Auch die wenigen positiven Vorschläge, die die Bundesarbeitsministerin vorab schon als echte Verbesserungen für Erwerbslose öffentlich gefeiert hatte, drohen wieder unter zugehen. So schießt die Union vehement gegen Nahles Plan, dass 2006 eingeführte verschärfte Sanktionsrecht von unter 25jährigen wieder abzuschaffen. Bereits beim ersten Verstoß werden den jungen Menschen für drei Monate 100 Prozent der Leistungen abgezogen und beim zweiten Verstoß wird auch keine Miete mehr bezahlt. Die Folge war, dass zahlreiche junge Menschen deshalb in die Obdachlosigkeit gerieben wurden.

Positiv bleibt allenfalls, dass zukünftig die Miete bei Sanktionen nicht mehr gekürzt werden soll und das der Sozialleistungsbezug grundsätzlich pfändungsfrei werden soll.

 

„Die Vorschläge sind unserer Meinung keine Vereinfachung. Sie dienen eher dazu, dass die schon jetzt zahlreichen rechtswidrigen Entscheidungen der Jobcenter nachträglich legitimiert werden. Im Übrigen kann die Gewährung von Sozialleistungen niemals einfach sein, da es immer um den Umstand des Einzelfalls gehen muss. Aber genau darum geht es der Bundesregierung – das Wegsehen vom Einzelfall“, so Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland.

(1) http://www.aufrecht-bestehen.de/termine/20140919112.html

(2) Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA), Erwerbslosen Forum Deutschland, Netzwerk und der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Initiative Soziales Europa, Tacheles e.V. Wuppertal und ver.di-Erwerbslosen.