Gericht lässt Sanktionen auf Verfassungswidrigkeit prüfen!

hartzlupe01__1-300x2251

Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig – weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann.

 

 

 

Zur Quelle
oder zur Diskussion im Forum