Badeverbot für Flüchtlinge in Bornheim (Rheinland) empfinden wir als rassistisch

Mit Entsetzen hat das Bündnis „Bonn stellt sich quer“ das Badeverbot für männliche Flüchtlinge der Stadt Bornheim, bei Bonn aufgenommen. Der Beigeordnete der Stadt Bornheim Markus Schnapka hatte gestern ein Badeverbot für männliche Flüchtlinge in den drei umliegenden Unterkünften angeordnet. Angeblich soll es „chauvinistisches Verhalten“ von erwachsenen Flüchtlingen gegenüber Besucherinnen gegeben haben. Körperlich soll jedoch niemand angegangen worden sein. „Bonn stellt sich quer“ empfindet diese Entscheidung der Nachbarstadt Bornheim als rassistisch und überlegt mögliche Proteste dagegen. Derweil wurde das Badeverbot  bereits gestern Abend von Rassisten z. B. mit den Worten „die dürften garnicht (sic!) mehr unter das deutsche volk (sic!) gelassen werden“ im sozialen Netzwerk Facebook gefeiert. 

Dazu Martin Behrsing, Sprecher von BSSQ:

„So eine Entscheidung ist unüberlegt und bedient nur die Vorurteile von Rassisten. Markus Schnapka hat anscheinend nicht verstanden, dass Sexismus und sexualisierte Gewalt ein tägliches Problem ist, das nicht erst seit der Kölner Silvesternacht auftritt nur deshalb so heftig thematisiert wird, weil man die Täter als vermeintlich „Andere“ ausmacht.

Die polizeiliche Kriminalstatistik weist jährlich mehr als 7.300 angezeigte Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen in Deutschland aus, das sind zwanzig jeden Tag. Chauvinistisches Verhalten gepaart mit Sexismus ist seit Jahren ein Problem. Wo war der große Aufschrei, bevor man mit dem neu entdeckten „Feminismus“ gegen Migranten hetzen konnte? Bonn stellt sich quer stellt sich klar gegen jede Form der sexualisierten Gewalt und betont, dass die keine Frage der Nationalität oder Religion ist.

Eine andere Entwicklung macht uns hingegen viel mehr Sorgen: Fast jeden Tag attackieren Gewalttäter inzwischen Flüchtlingsunterkünfte. Mal fliegen Pflastersteine, mal Molotowcocktails, mal werden Wohnungen angezündet oder geflutet.“

Pressemeldung „Bonn stell sich quer“ vom 15.01.2016