Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen!
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ ruft zu einem bundesweiten, dezentralen Aktionstag am 10. März 2016 auf. Bitte macht mit und beteiligt euch! Mit der geplanten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV drohen gravierende Verschlechterungen. Die versprochene Entschärfung der Sanktionen steht jedoch nicht mehr im Gesetzentwurf. Damit darf die Regierung nicht durchkommen, dagegen machen wir mobil.
Jetzt gilt es. Das Gesetzgebungsverfahren zur sogenannten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV geht im Frühjahr in die entscheidende Phase. Geplant sind viele Veränderungen, darunter auch gravierende Verschlechterungen für Leistungsberechtigte. Was letztendlich vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden wird, das hängt auch von uns ab! Es kommt jetzt darauf an, uns möglichst viel Gehör für unsere Forderungen zu verschaffen. Es kommt jetzt drauf an, gemeinsam mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie den Gewerkschaften möglichst viel Druck gegen drohende Verschlechterungen und für eine Abschaffung beziehungsweise Entschärfung der Sanktionen zu machen. Deshalb rufen wir alle Erwerbslosengruppen auf: Macht mit und beteiligt euch mit einer eigenen Aktivität am bundesweiten, dezentralen Aktionstag am 10. März!
Bei einem bundesweit abgestimmten Aktionstag gewinnen die einzelnen, örtlichen Aktionen an Gewicht, weil sie Teil eines größeren Ganzen sind. Und wenn wir viele Aktivitäten zusammenbekommen, interessiert sich auch die Presse auf Bundesebene für unsere Forderungen.
Mogelpackung „Rechtsvereinfachung“
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