Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund des Corona-Virus und der Kontaktbeschränkungen, können bei uns in Bonn sozialrechtliche Beratungen mindestens bis zum 10. Mai 2020 nicht stattfinden, da wir sie in den Räumlichkeiten, die wir nutzen nicht stattfinden lassen dürfen. Wir werden uns allerdings diese Woche darum bemühen eine Genehmigung zu bekommen, damit wir ab dem 11. Mai wieder öffnen können. Über weiteres informieren wir Sie rechtzeitig.
Auch bei den Arbeitsagenturen, Jobcentern und vielen Sozialhilfeträgern können Sie nur in ganz dringenden Notfällen hingehen. Hier empfehlen wir, dass Sie sich auf den jeweiligen Websites dieser Behörden informieren.
Falls Sie Bescheide erhalten und sich nicht sicher sind, ob diese korrekt sind können Sie Widerspruch einlegen. Dazu stellen wir einen Musterwiderspruch zur Verfügung. Achten Sie bitte darauf, dass diese Widersprüche innerhalb der gesetzten Fristen bei den Behörden eingehen. Eine Begründung muss nicht zunächst erfolgen, sondern es kann darauf verwiesen werden, dass man erst Beratung in Anspruch nehmen muss und dann die Begründung einreicht. Eine Fristsetzung zur Begründung von Widersprüchen ist nicht zulässig, da man derzeit keine Beratung in Anspruch nehmen kann, da die entsprechenden Beratungsstellen größtenteils geschlossen bleiben müssen.