Endlich! Ab Montag 11. Mai 2020 werden wir die sozialrechtliche Beratung in der Zeit von 09.30 – 12.00 wieder öffnen. Bitte beachten Sie, dass auf Grund des Corona-Virus und der Kontaktbeschränkungen bestimmte Maßnahmen eingehalten werden müssen. Diese werden nachfolgend aufgeführt.
- Können Sie nur einzeln zu uns in die Beratung kommen. Alle anderen müssen draußen warten.
- Sie müssen eine Mund- und Nasenschutzmaske tragen.
- Wir können in der nächsten Zeit nur in Angelegenheiten des Jobcenters, der Arbeitsagentur oder des Sozialamt beraten. Alle anderen sozialrechtlichen Bereiche können aus Zeitgründen nicht bearbeitet werden.
- Die Existenzsicherung hat Vorrang.
Da die Behörden weiterhin nur für Notfälle geöffnet sein werden können Sie, falls Sie Bescheide erhalten und sich nicht sicher sind, ob diese korrekt, Widerspruch einlegen. Dazu stellen wir einen Musterwiderspruch zur Verfügung. Achten Sie bitte darauf, dass diese Widersprüche innerhalb der gesetzten Fristen bei den Behörden eingehen. Eine Begründung muss nicht zunächst erfolgen, sondern es kann darauf verwiesen werden, dass man erst Beratung in Anspruch nehmen muss und dann die Begründung einreicht.