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Sozialrechtliche Beratung in Bonn findet ab Montag 11. Mai 2020 wieder statt

Endlich! Ab Montag 11. Mai 2020 werden wir die sozialrechtliche Beratung in der Zeit von 09.30 – 12.00 wieder öffnen. Bitte beachten Sie, dass auf Grund des Corona-Virus und der Kontaktbeschränkungen bestimmte Maßnahmen eingehalten werden müssen. Diese werden nachfolgend aufgeführt.  

  1. Können Sie nur einzeln zu uns in die Beratung kommen. Alle anderen müssen draußen warten.
  2. Sie müssen eine Mund- und Nasenschutzmaske tragen.
  3. Wir können in der nächsten Zeit nur in Angelegenheiten des Jobcenters, der Arbeitsagentur oder des Sozialamt beraten. Alle anderen sozialrechtlichen Bereiche können aus Zeitgründen nicht bearbeitet werden.
  4. Die Existenzsicherung hat Vorrang.

Da die Behörden weiterhin nur für Notfälle geöffnet sein werden können Sie, falls Sie Bescheide erhalten und sich nicht sicher sind, ob diese korrekt, Widerspruch einlegen. Dazu stellen wir einen Musterwiderspruch zur Verfügung. Achten Sie bitte darauf, dass diese Widersprüche innerhalb der gesetzten Fristen bei den Behörden eingehen. Eine Begründung muss nicht zunächst erfolgen, sondern es kann darauf verwiesen werden, dass man erst  Beratung in Anspruch nehmen muss und dann die Begründung einreicht.

 

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Bitte beachten! Sozialrechtliche Beratung findet ab dem 11.05.2020 bei uns (Erwerbslosenforum Deutschland in Bonn) statt → ← Weiterhin keine sozialrechtliche Beratung in Bonn – Vorerst bis zum 10.05.2020

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Forum Erfolgreicher Widerstand

SG Köln verurteilt JC MK zur Nachzahlung von Zinsen

Das Sozialgericht Köln hat mit Urteil vom 25.01.2023 in dem Verfahren S 3 AS 1688/21 entschieden: Auf das Anerkenntnis des Beklagten wird der Bescheid vom 16.12.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2021... Zum Vergrößern anklicken.... Weiterlesen... [...]

Ist das ein ordentlicher, also gültiger Bescheid?

Hallo und schönen guten Tag, habe ich einen ordentlichen und somit gültigen Bescheid bekommen, der mit einem Widerspruch zu beantworten wäre? An diesem Termin war ich AU. Die Krankmeldung habe ich per Post geschickt (ging nicht anders), die... Weiterlesen... [...]

Kein schlüssiges Konzept - Räumungsklage abgewendet

Am 16.08.2022 fand vor dem Amtsgericht Iserlohn ein Gütetermin in einer Räumungsklage der ZBI Fondsmanagement GmbH gegen eine alleinerziehende Mutter statt. Die Frau war im Behördentrubel in Schwierigkeiten geraten und hatte als Aufstockerin... Weiterlesen... [...]

Weisung der BA zum Sanktionsmoratorium zum nachlesen.

Hier mal der Link zum neuen SM https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202206014_ba147528.pdf [...]

Aus Datenschutzgründen muss bei einem Neuantrag keine Mietbescheinigung vorgelegt werden
Aus Datenschutzgründen muss bei einem Neuantrag keine Mietbescheinigung vorgelegt werden

Bei Neuantrag auf ALG2 Mietbescheinigung braucht nicht vorgelegt werden. Ist Datenschutz hier mal der Link: Forderung der Vorlage von Mietbescheinigungen beim Jobcenter Märkischer Kreis Das Bundessozialgericht hat bereits in seiner Entscheidung B 14 AS 65/11 R vom 25.01.2012 eine Feststellungsklage zum Thema Sozialdatenmissbrauch als begründet zugelassen. Die Richter führen in der Urteilsbegründung aus: „Rechtsgrundlage für das Klagebegehren ist § 35 Abs 1 Satz 1 SGB I, der... fragdenstaat.de [...]

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