SGB 2 Dialog Offfenbach: Perso nie kopieren, scannen, gespeichern oder aufessen …

Personalausweise dürfen vom Jobcenter weder kopiert, noch gescannt und/oder gespeichert werden. Auch nicht ein bisschen, auch nicht in Offenbach am Main

Der SGB 2 Dialog Offenbach hat immer wieder erlebt, dass neben anderen Dokumenten der jeweilige (Bundes-)Personalausweis kopiert und/oder geschannt/gespeichert wurde. Personen wurden und werden unter Berufung auf die allgemeinen Mitwirkungspflichten aufgefordert, ihre Personalausweise zu diesem Zweck an Mitarbeiter_innen des Jobcenters auszuhändigen. Wir haben das im Rahmen unserer Begleitungen immer wieder problematisiert. Darüber hinaus haben die Datenschützer Rhein-Main (siehe https://ddrm.de) in Solidarität mit uns diesen Skandal bearbeitet und über den Kreis der Erwerbslosen-Initiativen hinaus bekannt gemacht. (siehe hier). Weiterlesen

Aufruf zu den Protesten am 22. April gegen den Bundesparteitag der AFD in Köln

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Damen und Herren,

„Bonn stellt sich quer – Nazis und Rassisten blockieren“ ruft dazu auf, sich an den Protesten gegen den Bundesparteitag der rassistischen AFD am 22. April in Köln zu beteiligen. Nach dem derzeitigen Planungen wird es dazu drei große Veranstaltungen/Demos gegen die AfD am 22.04. in Köln geben. Egal, wie man zu den unterschiedlichen Akteuren steht, „Bonn stellt sich quer – Nazis und Rassisten blockieren“ ruft dazu auf, sich an den Protesten gegen den Bundesparteitag der rassistischen AfD am 22. April in Köln zu beteiligen. Wir halten es für wichtig, dass wir uns auch von Bonn aus an den verschiedenen Protesten beteiligen und in Köln ein starkes Zeichen gegen Rassismus setzen. Nach den derzeitigen Planungen wird es drei große Veranstaltungen/Demos gegen die AfD am 22.04. in Köln geben, darüber hinaus mehrere kleinere Aktionen. „ Weiterlesen

Vermögensfreibetrag Sozialhilfe/GruSi nun 5.000 EUR – Änderungen für Prozesskostenhilfe

Wer als nicht erwerbsfähig eingestuft und Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder sogar der Grundsicherung erhält, hat was geändert. Dies ist auch relevant für die Gewährung von Prozesskostenhilfe.

Vermögensfreibetrag Sozialhilfe/GruSi 5.000 EUR

Anhebung des Vermögensfreibetrags in der Sozialhilfe auf 5.000 EUR

Mit einem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wurde die Bundesregierung aufgefordert den Vermögensschonbetrag in der Grundsicherung / Sozialhilfe zu erhöhen und das BMAS aufgefordert, einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorzulegen (BT 18/10528). Durch eine Ministerverordnung und nach Zustimmung durch den Bundesrat tritt nun zum 01.04.2017 eine entsprechende Verordnungsänderung in Kraft.

Die Erhöhung der Vermögensschongrenzen gilt für alle Leistungsberechtigten im SGB XII unabhängig von der Art ihres Bedarfs. Für alle volljährigen Personen, die zu einer sozialhilferechtlichen Einstandsgemeinschaft nach § 19 SGB XII (einschließlich Beziehern von Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe) gehören, sowie für alleinstehende minderjährige Personen gelten dann einheitlich 5.000 EUR als kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte, von deren Einsatz und Verwertung die Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden darf. Hinzu kommen weitere 500 EUR für jede Person, die von einer in der Einstandsgemeinschaft lebendenden volljährigen Person und deren Partnerin oder Partner überwiegend unterhalten wird (also insbesondere Kinder in Einstandsgemeinschaften). Da der Beschluss des Bundestages bereits am 01.12.2016 gefasst wurde, hat das BMAS entschieden, dass im Rahmen der schon bestehenden Härtefallregelungen bereits bei Erstanträgen ab dem 01.01.2017 die neuen Schonvermögensgrenzen angewendet werden sollen. Weiterlesen

Sozialgericht Detmold: Regelbedarfe sind auch 2016 verfassungsgemäß

Dies entschied das Sozialgericht Detmold auf die Klage eines Leistungsempfängers der ab Januar 2016 höhere SGB II-Leistungen begehrte. Seiner Meinung nach durfte der Gesetzgeber die Regelbedarfe nicht um 1,5 % fortschreiben. Vielmehr hätte er diese durch ein neues Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 neu regeln müssen. Auch habe er die Entwicklung der Strompreise nicht zeitnah bedacht und beim Stromkostenanteil in den Regelbedarfen berücksichtigt. Schließlich sei der Gesetzgeber bei der Fortschreibung von einem zu niedrigen Erwerbseinkommen ausgegangen, weil er den seit Anfang 2015 geltenden Mindestlohn von 8,50 € nicht einbezogen habe. Weiterlesen