Bonn – Nachzahlungsansprüche von volljährigen erwerbsunfähigen Menschen mit Behinderung, die sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ergeben können, sollen nicht mit Jahresende verfallen. Weiterlesen
BLOCKUPY FESTIVAL // 20.-23. NOVEMBER 2014 // FRANKFURT
|
Bekannter Erwerbslosensozialarbeiter gestorben
Liebe MitstreiterInnen,
Liebe LeserInnen,
im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis hatte sich seit 1997 eine auf rein ehrenamtlicher und gemeinnütziger Basis arbeitende Erwerbslosen-Initiative, die
„OWEI“, Organisierte Witzenhäuser Erwerbslosen-Initiative e.V. gegründet und wurde seither geleitet von ihrem langjährigen 1. Vorsitzenden, dem studierten
Diplom-Ingenieur agr. und langjährigen linken Sozialaktivisten Roland Braun
Roland Braun aus Witzenhausen hat sich sein Leben lang unermüdlich, und nur zu oft abträglich für seine eigene Gesundheit und wirtschaftliche Existenz, für die sozialen und politischen Belange armer Menschen eingesetzt und engagiert. Im Rahmen eines solchen sozialen Termins, bei dem er einen Hilfesuchenden begleitet hatte, hat Roland Braun gestern, am 03. November 2014, einen Herzinfarkt erlitten, und ist in Folge dessen verstorben. Roland Braun wurde 62 Jahre alt.
Friede sei seiner Seele.
Mein persönliches und das Mitgefühl aller Vereinsmitglieder gilt seiner Familie.
Ich, Thomas Kallay, habe einen langjährigen und sehr guten Freund, Kollegen, Mitstreiter und Mentor verloren. Erwerbslose aus dem Werra-Meißner-Kreis und auch aus vielen anderen Gegenden Deutschlands haben einen engagierten sozialen Kämpfer für ihre Belange verloren. Wir alle sind unermeßlich traurig und danken Roland Braun von der OWEI aus Witzenhausen aus tiefstem Herzen für sein Wirken.
Wir werden sein Andenken wahren.
In tiefer Trauer,
Thomas Kallay, Eschwege
Mitglied der OWEI
Neue Öffnungszeiten der wöchtenlichen Rechtsberatung in Bonn
Das Erwerbslosen Forum Deutschland bietet bis auf weiteres jeden Montag von 09:30 – 12:00 Uhr eine offene Rechtsberatung im Sozialrecht vorwiegend rund um die Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe an.
Offene Rechtsberatung in Bonn durch das Erwerbslosen Forum Deutschland
Buschdorfer Str. 19-21
53117 Bonn-Buschdorf
nur Montags von 11:00 bis 13:30 Uhr
in den Räumen des Lucky Luke e.V. Jugendtreffs
Die Beratungsstätte ist gut mit der Stadtbahnlinie 16 (Haltestelle: Buschdorf) oder der Buslinie 630 zu erreichen.
Bei der Beratungsstunde ist grundsätzlich immer ein Rechtsanwalt anwesend. Für das Gespräch alle relevanten Bescheide in Kopie mitbringen, damit alle Unterlagen, die für die Fallbearbeitung nötig sind, an den Anwalt übergeben werden können. Die Originale sollen bei euch bleiben.
Falls ein Rechtsanwalt für euch tätig werden muss, bitte beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen (und aktuellen ALG-Bescheid in Kopie mitnehmen) und diesen Schein dann bitte übergeben. So bleibt die Beratung auch mit dem Anwalt für euch kostenlos; auf die möglichen € 10,- Eigenbeteiligung verzichtet er ausnahmsweise in eurem Fall. Informationen und den Vordruck dazu findet ihr hier: NRW-Justiz: Beratungshilfe
Dabei bitte folgendes beachten:
Beratungshilfe kann man immer noch bekommen:
Man beantragt den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe selbst beim örtlichen Amtsgericht. Dabei nimmt man seine Einkommensnachweise, beispielsweise den Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldbescheid (Hartz IV-Bescheid) mit. Falls dem Rechtspfleger auf der Beratungshilfestelle etwas an Belegen in Bezug auf die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse fehlt, dann reicht die Glaubhaftmachung der Angaben aus (§ 4 Abs. 2 Satz 3 Beratungshilfegesetz). Im Klartext: Auf der Beratungshilfestelle kann und muss notfalls ein angeblich fehlender Beleg durch eine eidesstattliche Versicherung ergänzt werden. Den Text dazu darf der Sachbearbeiter der Beratungshilfestelle direkt selbst tippen. Das macht Arbeit. Er kann den Antrag nicht – wie bei einer Antragstellung durch einen Rechtsanwalt – immer wieder zurückschicken mit jeweils einer weiteren Rückfrage zu Einkünften, Ausgaben oder Vermögen betreffend. Und damit geht die Beratungshilfe dann plötzlich doch. Wenn die Beratungshilfestelle des Amtsgerichts sich die Arbeit selbst machen kann und muss, dann sind die Angaben, die Bedürftigkeit des Rechtssuchenden betreffend, ganz rasch geklärt. Die eigentliche Rechtsberatung, mitunter sogar die Rechtsbesorgung, kann die Beratungshilfestelle theoretisch selbst vornehmen (§ 3 Abs. 2 BerHG). Das geschieht in der Praxis aber eher selten. Dem Sachbearbeiter droht die Gefahr der Haftung für den Fall der Falschberatung. Da wird dann in der Regel der Berechtigungsschein ausgestellt und die Sachbearbeitung und das Haftungsrisiko dem Anwalt übertragen. Mit dem Trick der unmittelbaren Beantragung durch den Rechtssuchenden selbst unterläuft man auch die Möglichkeit, ihn auf eine andere Stelle zu verweisen. Beispiel Kindesunterhalt: Bearbeitet der Anwalt die Sache und stellt zugleich den Beratungshilfeantrag (wie es früher üblich war), dann kann die Beratungshilfestelle darauf verweisen, dass das Jugendamt mit einer Beistandsschaft den Kindesunterhalt hätte bearbeiten können. Stellt aber der Elternteil den Antrag selbst, dann kann er direkt glaubhaft machen (in entsprechenden Fällen), dass das Jugendamt infolge Überlastung die Unterhaltssache für das Kind gar nicht zeitnah oder effektiv bearbeiten kann. Und damit funktioniert die Beratungshilfe doch. |
Antragsformular für Beratungshilfeschein
Info-Broschüre des Justizministeriums NRW zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Neben dem Amtsgericht Bonn gibt es in der Nähe noch Amtsgerichte in Siegburg, Königswinter, Rheinbach, Euskirchen und Waldbröl.
Für Ratsuchende aus Rheinland-Pfalz:
z.B. Beratungshilfe Amtsgericht Sinzig
Liste der Amtsgerichte in Rheinland-Pfalz (in der Nähe von Bonn sind auch Amtsgerichte in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Linz/Rhein, Andernach und Neuwied)
Bitte beachten: ab Montag, den 20.10.2014 sind die Öffnungszeiten leicht vorverlegt worden (auf 09:30h – 12:00h).
Bundesweiter Aktionstag gegen geplante Verschärfungen bei Hartz IV am 2. Oktober
Kampagne „AufRECHT bestehen – keine Sonderrechte im Jobcenter!“ startet
Unter dem Motto „AufRECHT bestehen – kein Sonderrecht im Jobcenter!“ wird am Donnerstag (2. Oktober) in über 30 (1) mit einem Aktionstag die Kampagne gegen die geplanten Verschärfungen der Hartz IV-Gesetze gestartet. Aufgerufen dazu haben die bundesweiten Netzwerke der Erwerbslosen (2). Unterstützung erhält die Kampagne mittlerweile auch von der Linkspartei und den Piraten. Ziel der Kampagne ist es das Gesetzgebungsverfahren, das unter dem Euphemismus „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts“ bezeichnet wird, bis April 2015 kritisch zu begleiten. Dabei wollen die Initiatoren eine öffentliche Debatte gegen diese Verschärfungen erreichen. „Sollten die mittlerweile bekannt gewordenen Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe durchkommen, würde das bedeuten, dass wir ab dem nächsten Frühjahr im Sozialrecht dann ein Zweiklassenrecht hätten, wobei Erwerbslose dann Sondergesetzen unterliegen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
Bereits jetzt bestehen zahlreiche Schwierigkeiten, seine rechtmäßigen Leistungen zu erhalten. Für die bundesweiten Erwerbslosennetzwerke sind das keine Ausnahmen. Immerhin sind 35 Prozent aller eingelegten Widersprüche erfolgreich. Das sind jeden Monat 21.000 erfolgreiche Widersprüche. Bei den Klagen sind es dann nochmal 44 Prozent oder rund 5.000 erfolgreiche Klagen jeden Monat.
Dabei geht es an dem Aktionstag auch um die gegenwärtigen Schwierigkeiten, die Erwerbslose haben, um ihre rechtmäßigen Leistungen zu erhalten. Immerhin sind 35 Prozent aller Widersprüche erfolgreich. Das sind jeden Monat 21.000 erfolgreiche Widersprüche. Bei den Klagen liegt die Erfolgsquote sogar bei 44 Prozent, das sind rund 5.000 Gerichtsentscheidungen jeden Monat.
Geht es nach den 36 Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, müssen sich Hartz IV-Beziehende auf vieles gefasst machen. Danach sollen Daten häufiger abgeglichen werden, Umzüge erschwert und Erstattungsansprüche gegen Behörden gekappt werden. Alleinerziehende deren Kinder den anderen Elternteil besuchen müssen mit Leistungseinbußen rechnen. Zudem müssen sich Hartz IV-Beziehende auf Mietkürzungen einstellen, da Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, dass diese die Miete und Heizkosten für ihr Gebiet pauschalieren. Dabei ist es dann egal, ob man in einer gut isolierten Wohnung wohnt oder in einem kalten Verschlag. Bisher werden Miete und Heizkosten getrennt gewährt, weil es unterschiedlichen Heizverbrauch gibt.
Kaum hinnehmbar ist ein Vorschlag, wonach Hartz IV-Beziehende damit rechnen müssen, dass sie ihre erhaltenen Hartz IV-Leistungen zurück zahlen müssen, wenn das Jobcenter zur Auffassung gelangt ist, dass sie sich nicht genug um Arbeit bemüht haben. Die Rückzahlung soll dann schon während des Leistungsbezug mit einem Abzug von 30 Prozent der Leistungen einsetzen. „Damit sind dann endgültig den Niedrigstlöhnen alle Türen geöffnet, denn Hartz IV-Bezieher fallen bei einer Arbeitsaufnahme nicht unter den zukünftigen Mindestlohn. Und wer bestimmt eigentlich, dass man sich nicht genügend um Arbeit bemüht hätte“, fragt Frank Jäger von Tacheles e.V.
Auch die wenigen positiven Vorschläge, die die Bundesarbeitsministerin vorab schon als echte Verbesserungen für Erwerbslose öffentlich gefeiert hatte, drohen wieder unter zugehen. So schießt die Union vehement gegen Nahles Plan, dass 2006 eingeführte verschärfte Sanktionsrecht von unter 25jährigen wieder abzuschaffen. Bereits beim ersten Verstoß werden den jungen Menschen für drei Monate 100 Prozent der Leistungen abgezogen und beim zweiten Verstoß wird auch keine Miete mehr bezahlt. Die Folge war, dass zahlreiche junge Menschen deshalb in die Obdachlosigkeit gerieben wurden.
Positiv bleibt allenfalls, dass zukünftig die Miete bei Sanktionen nicht mehr gekürzt werden soll und das der Sozialleistungsbezug grundsätzlich pfändungsfrei werden soll.
„Die Vorschläge sind unserer Meinung keine Vereinfachung. Sie dienen eher dazu, dass die schon jetzt zahlreichen rechtswidrigen Entscheidungen der Jobcenter nachträglich legitimiert werden. Im Übrigen kann die Gewährung von Sozialleistungen niemals einfach sein, da es immer um den Umstand des Einzelfalls gehen muss. Aber genau darum geht es der Bundesregierung – das Wegsehen vom Einzelfall“, so Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland.
(1) http://www.aufrecht-bestehen.de/termine/20140919112.html
(2) Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA), Erwerbslosen Forum Deutschland, Netzwerk und der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Initiative Soziales Europa, Tacheles e.V. Wuppertal und ver.di-Erwerbslosen.