Berlin – Geht es nach dem Willen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, dann soll der angestrebte Kompromiss zur Hartz IV-Reform schon im nächsten Monat stehen. „Mein Ziel ist, noch in diesem Jahr mit der Arbeitsgruppe alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir noch im Januar den Sack zumachen können“, sagte von der Leyen der „Bild am Sonntag“. Derweil hat der stellvertretende Fraktionschef der Grünen, Fritz Kuhn, „substanzielle Veränderungen“ am Gesetzentwurf verlangt. „Schwarz-gelb hat im Bundesrat keine Mehrheit. Niemand kann von uns verlangen, einem Gesetzentwurf zuzustimmen, der in einem halben Jahr wieder vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kassiert wird“, sagte Kuhn dem Tagesspiegel (Montagausgabe).
Wenn die Koalition glaube, es würde reichen, ein paar Millionen Euro fürs Bildungspaket draufzulegen, täusche sie sich. „Am Ende muss es verfassungskonforme Regelsätze und ein praxistaugliches Bildungspaket geben.“ Kuhn forderte unter anderem eine andere Methode zur Berechnung des Regelsatzes. „Der Regelsatz darf sich nicht nach der Kassenlage richten, sondern muss das soziokulturelle Existenzminimum abdecken. So wie er jetzt berechnet wurde, halte ich ihn nicht für verfassungskonform.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller mahnte im Tagesspiegel alle Beteiligten, „zügig“ zu einem Ergebnis zu kommen. Er bezeichnete es als „wünschenswert“, dass bis Mitte Januar ein erster Kompromissvorschlag auf dem Tisch liege. „Je länger die SPD einen Kompromiss blockiert, desto länger müssen die Hilfebedürftigen auf die Erhöhung des Regelsatzes und die zwei Millionen Kinder auf Bildungsleistungen warten“, sagte Müller. Einigungsmöglichkeiten mit SPD und Grünen sieht Müller in erster Linie beim Bildungspaket. „Es gibt bei Regierung und Opposition den gemeinsamen Willen, etwas für die Kinder der Schwächsten in dieser Gesellschaft zu tun“, sagte er. Eine Erhöhung des Regelsatzes über die bisher geplanten fünf Euro hinaus bezeichnete Müller als problematisch. „Wenn der Regelsatz stärker steigt, wird das Lohnabstandsgebot ad absurdum geführt. Wer arbeitet, sollte mehr Geld haben als jemand, der nicht arbeitet.“ Die Opposition habe bisher außerdem noch keine Vorschläge gemacht, woher das Geld für eine weitere Erhöhung kommen solle.
Die sogenannte Hartz IV-Reform war nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 9. Februar dieses Jahres notwendig, weil die bisherige Berechnungsgrundlage des Hartz IV-Satzes für verfassungswidrig erklärt wurde und eine Neuregelung bis Jahresende verlangt hatte. Der von Schwarz-Gelb vorgelegte Gesetzentwurf war am Freitag im Bundesrat gescheitert. Nun müssen Koalition und Opposition im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss aushandeln. Experten gehen davon aus, dass sich das Verfahren bis zum Frühjahr hinziehen kann. Ab dem 1. Januar haben die Harzt IV-Bescheide dann keine rechtliche Grundlage mehr. Der Berliner Sozialrechtler Prof. Münder betonte, dass dann das „Richterrecht“ gelten würde. Das heißt, Gerichte müssten sich mit den Klagen befassen und jeweils individuell einen Hartz IV-Satz festlegen.
Pr-sozial, ots