Während der Sommerferien 2020 findet im Monat Juli keine sozialrechtliche Beratung statt. Auch wir benötigen mal Ferien.
Die nächste reguläre Beratung findet dann wieder am 03.August 2020 zwischen 09.30 – 12.00 Uhr statt.
Falls Sie Widerspruch einlegen müssen, können Sie dies vorerst mal formlos machen. Eine Begründung kann später erfolgen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur vier Wochen Zeit haben, um einen Widerspruch einzulegen. Dieser muss nachweißlich bei der Behörde eingegangen sein. Entweder per Einschreiben mit Rückschein! Oder Per Telefax mit Nachweis des Telefaxes. Weiterlesen