Bundesverfassungsgericht gewährt Prozesskostenhilfe Verfassungsbeschwerde gegen Hartz IV

 Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klägerin Prozesskostenhilfe gewährt, die nach erfolgloser Klage gegen die Höhe der Hartz IV-Regelleistungen vor dem Bundessozialgericht nun mittels einer Verfassungsbeschwerde dagegen zur Wehr setzen will. Dies teilte das Erwerbslosen Forum Deutschland heute in Bonn mit. Gleichzeitig haben die höchsten Richter dem Bundestag, Bundesrat, der Bundesregierung, allen Landesregierungen sowie der Bundesagentur für Arbeit, als Beteiligte die eingereichte Verfassungsbeschwerde zugeleitet und bis zum 30.November 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme aufgegeben. Dazu wurden neben dem Statistischen Bundes amt, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Sozialverbände als sachkundige Dritte um eine Stellungnahme gebeten.

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