Das Sozialgericht Mainz sieht in dem Ausschluss von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Der Sachverhalt
Ein spanischer Staatsbürger war nach seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2014 einer Erwerbstätigkeit nachgegangen. Nachdem ihm von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, erhielt er zunächst Leistungen vom Jobcenter Mainz. Seinen Weiterbewilligungsantrag lehnte das Jobcenter jedoch ab.