Dass so manch Verantwortliche/r in den „JobCentern“ inzwischen zumindest Betriebsblind ist und meint gegenüber Gerichten genauso, regelrecht missbräuchlich, verfahren zu können wie gegenüber so manchem Leistungsberechtigen, zeigt der hier angeführte Fall wieder einmal in aller Deutlichkeit.
Zitat:
Obwohl die Eltern Einkommensnachweise vorlegten, bewilligte das Jobcenter Heilbronn „Hartz IV“ nur vorläufig „bis zur Vorlage des tatsächlichen Einkommens“ Im nachfolgenden Klageverfahren lehnte es das Jobcenter gegenüber dem Sozialgericht ab zu erläutern, weshalb es ungeachtet der Vorlage von Einkommensnachweisen zunächst nur vorläufig Leistungen bewilligt hatte und verwies darauf, diesbezügliche gerichtliche Fragen seien „nicht entscheidungserheblich“.
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