Das Erwerbslosenbündnis “AufRecht bestehen” kritisiert scharf die Entscheidung der Bundesregierung, die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher lediglich auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortzuschreiben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen. (…)
Am 10.9.2015 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der EVS 2013. Daher wäre jetzt die Bundesregierung in der Pflicht, neu ermitteln zu lassen, welcher Geldbetrag nötig ist, um das Existenzminimum von Grundsicherungsberechtigten zu decken. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, die Entwicklung der Strompreise zeitnah abzubilden und den Stromkostenanteil in den Regelsätzen gegebenenfalls zu erhöhen. Ausdrücklich gab das Urteil vor, dass damit nicht bis zur turnusgemäßen Anpassung der Regelsätze gewartet werden dürfe. Das war schon im Sommer 2014.
Gleichwohl ignoriert die Regierung sowohl ihr eigenes Gesetz, ihr Statistikmodell als auch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes und verkündet lediglich eine Fortschreibung der Regelsätze um 5 Euro zum kommenden Jahresbeginn 2016. …