Erwerbslosenforum Deutschland (Portal)

Startseite für unser Forum elo-forum.org

Regierung missachtet eigene Gesetzgebung und bricht das Sozialhilfe-Gesetz!

Das Erwerbslosenbündnis “AufRecht bestehen” kritisiert scharf die Entscheidung der Bundesregierung, die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher lediglich auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortzuschreiben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu be­rechnen.  (…)

Am 10.9.2015 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der EVS 2013. Daher wäre jetzt die Bundesregierung in der Pflicht, neu ermitteln zu lassen, welcher Geldbetrag nötig ist, um das Existenzminimum von Grund­si­che­rungs­berechtigten zu decken.  Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber ver­pflichtet, die Entwicklung der Strompreise zeitnah abzubilden und den Stromkostenanteil in den Regelsätzen gegebenenfalls zu erhöhen. Ausdrücklich gab das Urteil vor, dass damit nicht bis zur turnusgemäßen An­passung der Regelsätze gewartet werden dürfe. Das war schon im Sommer 2014.

Gleichwohl ignoriert die Regierung sowohl ihr eigenes Gesetz, ihr Statistikmodell als auch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes und verkündet lediglich eine Fortschreibung der Regelsätze um 5 Euro zum kommenden Jahresbeginn 2016. …

Ganzen Artikel lesen…

Post navigation

Kein Comeback für HoGeSa am 25.Oktober! → ← Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe und HartzIV

Widerstand!

  • Impressum/Kontakt
  • Ihre Rechte als Erwerbslose/r
  • Überleben bei Erwerbslosigkeit
  • Leistet Widerstand… (Thome)
  • Mit Beistand zur Arge?
  • Anwälte
  • Rechtsberatung Bonn…
  • Hausbesuche abwehren…
  • Eigene EGV einbringen!
  • Material zum Verteilen…
  • Leitfaden Alg II/Sozialhilfe A-Z
  • Handbuch Widerstand – gegen Hartz IV
  • Vorlagen Klagen/Widersprüche im Forum…
  • Anträge – Formulare – (rechtliche) Hilfen
  • Widersprüche…

Forum Erfolgreicher Widerstand

KDU-Nachbesserungen beim Jobcenter Märkischer Kreis

In 13 Verfahren vor dem Sozialgericht Dortmund verhandelte die 56. Kammer unter dem Vorsitz von Richterin D. heute über die Erstattung von rechtswidrigen Leistungskürzungen bei den Kosten der Unterkunft bei acht Leistungsberechtigten des... Weiterlesen... [...]

SG Köln verurteilt JC MK zur Nachzahlung von Zinsen

Das Sozialgericht Köln hat mit Urteil vom 25.01.2023 in dem Verfahren S 3 AS 1688/21 entschieden: Auf das Anerkenntnis des Beklagten wird der Bescheid vom 16.12.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2021... Zum Vergrößern anklicken.... Weiterlesen... [...]

Ist das ein ordentlicher, also gültiger Bescheid?

Hallo und schönen guten Tag, habe ich einen ordentlichen und somit gültigen Bescheid bekommen, der mit einem Widerspruch zu beantworten wäre? An diesem Termin war ich AU. Die Krankmeldung habe ich per Post geschickt (ging nicht anders), die... Weiterlesen... [...]

Kein schlüssiges Konzept - Räumungsklage abgewendet

Am 16.08.2022 fand vor dem Amtsgericht Iserlohn ein Gütetermin in einer Räumungsklage der ZBI Fondsmanagement GmbH gegen eine alleinerziehende Mutter statt. Die Frau war im Behördentrubel in Schwierigkeiten geraten und hatte als Aufstockerin... Weiterlesen... [...]

Weisung der BA zum Sanktionsmoratorium zum nachlesen.

Hier mal der Link zum neuen SM https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202206014_ba147528.pdf [...]

Erwerbslosenforum Deutschland Startseite

Archiv…

Kategorien

  • Allgemein
  • Hartz IV
  • Nachrichten
  • Neueste-Meldungen
  • Themen
Impressum/Kontakt

Zurück zur Startseite...
Erwerbslosenforum Deutschland Startseite

Powered by WordPress | theme SG Double
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
{title} {title} {title}