Rückzahlungen des Energieversorgers, aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen, führen nicht immer zur Minderung von SGB II Leistungen!

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2015 – L 13 AS 164/14 –

Das LandesSozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu geringeren SGB II Leistungen führen.
Zwar sehe das Gesetz auf den ersten Blick eine leistungsmindernde Anrechnung solcher Guthaben vor, wenn sie an Arbeitslosengeld II-Empfänger ausgekehrt werden. Das LSG hat nun aber klargestellt, dass dies nicht der Fall ist, wenn das Guthaben zuvor aus der Regelleistung angespart wurde oder durch geliehenes Geld zustande gekommen ist. Weiterlesen

Regierung missachtet eigene Gesetzgebung und bricht das Sozialhilfe-Gesetz!

Das Erwerbslosenbündnis “AufRecht bestehen” kritisiert scharf die Entscheidung der Bundesregierung, die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher lediglich auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortzuschreiben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu be­rechnen.  (…)

Am 10.9.2015 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der EVS 2013. Daher wäre jetzt die Bundesregierung in der Pflicht, neu ermitteln zu lassen, welcher Geldbetrag nötig ist, um das Existenzminimum von Grund­si­che­rungs­berechtigten zu decken.  Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber ver­pflichtet, die Entwicklung der Strompreise zeitnah abzubilden und den Stromkostenanteil in den Regelsätzen gegebenenfalls zu erhöhen. Ausdrücklich gab das Urteil vor, dass damit nicht bis zur turnusgemäßen An­passung der Regelsätze gewartet werden dürfe. Das war schon im Sommer 2014.

Gleichwohl ignoriert die Regierung sowohl ihr eigenes Gesetz, ihr Statistikmodell als auch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes und verkündet lediglich eine Fortschreibung der Regelsätze um 5 Euro zum kommenden Jahresbeginn 2016. …

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Arbeitsagentur: Hartz IV-Leistungen sollen jetzt in allen Fällen angewiesen sein

Nürnberg. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II können nun darauf hoffen, ihre Hartz IV-Leistungen für Juli in Kürze auf ihrem Konto zu haben. Wie die Arbeitsagentur am Montag mitteilte, sei die Zahlung für Juli mittlerweile in allen Fällen angewiesen worden. Weiterlesen

Erneut massive Auszahlungs-Panne bei der BA in Nürnberg

 Tausende Hartz IV-Bezieher sollen im Juli ihre Leistungen nicht pünktlich erhalten haben

Nürnberg. Erneut ist es zu massiven Problemen im Rechenzentrum der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg für die Hartz IV-Leistungen gekommen. Verschiedene Betroffene hatten vergangene Woche dem Erwerbslosen Forum Deutschland mitgeteilt, dass sie im Zuge der Erhöhung der ALG-II-Leistung ab 1. Juli ohne Leistungen da standen. Ein Fehler im «Batchlauf» führten offenbar dazu, dass viele ALG II Bezieher bisher ihre Leistungen für Juli nicht pünktlich erhalten haben. Nach Angaben von Mitarbeitern in Berliner JobCenter sollen allein in Berlin über 10.000 ALG-II Bezieher von dem System-Fehler in Nürnberg betroffen sein. Ein Presssprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) wollte dies am Sonntag gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland so nicht bestätigen. Er sprach jedoch davon, dass bundesweit tausende Hartz IV-Bezieher betroffen sind.
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Hartz IV: Erwachsene Tochter verhält sich pflichtwidrig – Mutter erhält Sanktion

verfolg2Was es in Deutschland nicht geben darf – Hartz IV macht es möglich. ARGE Bonn verhängt Sippenhaft

Bonn – Weil eine junge Erwachsene Hartz IV-Bezieherin sich mehrfach pflichtwidrig verhalten hatte und Termine bei der Bonner ARGE nicht wahr nahm  wird jetzt die Mutter bestraft und soll mit 83 Euro im Monat hinkommen. „Das Maß ist voll“, so Frau T. , die es immer noch nicht fassen kann, dass es anscheinend in Deutschland wieder „Sippenhaft“ gibt.  Für die ARGE Bonn ein normaler Zustand, so gestern eine Sachbearbeiterin gegenüber der Mutter am Telefon.
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