Rückzahlungen des Energieversorgers, aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen, führen nicht immer zur Minderung von SGB II Leistungen!

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2015 – L 13 AS 164/14 –

Das LandesSozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu geringeren SGB II Leistungen führen.
Zwar sehe das Gesetz auf den ersten Blick eine leistungsmindernde Anrechnung solcher Guthaben vor, wenn sie an Arbeitslosengeld II-Empfänger ausgekehrt werden. Das LSG hat nun aber klargestellt, dass dies nicht der Fall ist, wenn das Guthaben zuvor aus der Regelleistung angespart wurde oder durch geliehenes Geld zustande gekommen ist. Weiterlesen