Rückzahlungen des Energieversorgers, aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen, führen nicht immer zur Minderung von SGB II Leistungen!

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2015 – L 13 AS 164/14 –

Das LandesSozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu geringeren SGB II Leistungen führen.
Zwar sehe das Gesetz auf den ersten Blick eine leistungsmindernde Anrechnung solcher Guthaben vor, wenn sie an Arbeitslosengeld II-Empfänger ausgekehrt werden. Das LSG hat nun aber klargestellt, dass dies nicht der Fall ist, wenn das Guthaben zuvor aus der Regelleistung angespart wurde oder durch geliehenes Geld zustande gekommen ist. Weiterlesen

Nach 3 Wochen Hungerstreik stellt Rüdiger S. jetzt die Flüssigkeitsaufnahme ein

ruediger_sHartz IV-Betroffener aus dem Landkreis Osterode kämpft für bezahlte Arbeit womit er seine Heizkosten bezahlen kann

Landkreis Osterrode/. Seit dem 29.11. befindet sich Rüdiger S. im Hungerstreik, da er nicht bereit ist für einen Ein-Euro Job zu machen und gleichzeitig in seinem Haus frieren muss, da die zuständige Behörde nicht bereit ist, ihm seine tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen. Er wurde im Gegenteil aufgefordert, seinen Hund abzuschaffen. Seit gestern hat Rüdiger S. gegenüber der ARGE angekündigt, dass er nunmehr die Flüssigkeitsaufnahme einstellt. Dies bedeutet, dass Rüdiger S. nicht mehr lange überleben wird. Die ARGE hat bisher lediglich ein Gespräch mit einem Sozialarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes angeboten.

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Bundessozialgericht stärkt nicht die Hartz IV-Betroffenen

zwangsraeumung_160qViele erwerbslose Eigenheimbesitzer könnten jetzt ein böses Erwachen erleben

Bonn/Hamburg. Das Erwerbslosen Forum Deutschland betrachtet die gestrigen Entscheidungen des Bundessozialgerichts mit sehr gemischten Gefühlen. Begrüßt wurden die Entscheidungen zu den Kosten der Unterkunft bei Mietern und beim Umgangsrecht. Nach Ansicht der Initiative könnten hier erhebliche Mehrkosten auf die Kommunen zu kommen. Für viele erwerbslose Eigenheimbesitzer könnte die Entscheidung ein böses Erwachen bedeuten.

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