Rückzahlungen des Energieversorgers, aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen, führen nicht immer zur Minderung von SGB II Leistungen!

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2015 – L 13 AS 164/14 –

Das LandesSozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu geringeren SGB II Leistungen führen.
Zwar sehe das Gesetz auf den ersten Blick eine leistungsmindernde Anrechnung solcher Guthaben vor, wenn sie an Arbeitslosengeld II-Empfänger ausgekehrt werden. Das LSG hat nun aber klargestellt, dass dies nicht der Fall ist, wenn das Guthaben zuvor aus der Regelleistung angespart wurde oder durch geliehenes Geld zustande gekommen ist. Weiterlesen

Mit welchen Zahlen rechnen die Politiker

(kalle) Alle Diskussionen über zu hohe Kosten oder Missbräuche beruhen auf Zahlen. Zahlen, die aber nicht stimmen müssen Wieder einmal müssen wir feststellen, dass unsere Politiker nicht wissen, was im wirklichen Leben geschieht.. Nicht einmal für Abgeordnete des Bundestages ist es möglich, genaue Zahlen aus den Arbeitsagenturen oder von der BA zu bekommen. Dieses ist nur möglich, wenn die Agenturen auch am IT- Verfahren der BA teilnehmen.  Das tun aber längst nicht alle. Die Optionskommunen und auch Argen nehmen daran nicht teil. So ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass es verlässliche Zahlen gar nicht geben kann. Weiterlesen

Zwangsumzüge mit der Gieskanne auch für Behinderte

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In regelmäßigen Abständen komm die Kommune als Partner der Arge auf die Idee, die Kosten der Unterkunft einzusparen und zu überprüfen. Dann geschaut, wer für die zu viel Quadratmeter hat oder dafür zuviel Geld bezahlt. Gefolgt von der obligatorischen  Aufforderung die Kosten zu senken oder umzuziehen. Eine genaue Prüfung der Umstände wird vielmals nicht gemacht, noch nicht mal in Erwägung gezogen.

 

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