(anwalt.de – Rechtsanwalt Denis König)
In den letzten Tagen und Wochen dieses Jahres verschicken Jobcenter daher für den Zeitraum ab dem 01.01.2016 neue Bescheide, die höhere Regelbedarfe aufweisen. Dennoch lohnt sich es, genau hinzuschauen. Wie bereits berichtet, wurden auch die Höchstbeträge des § 12 WoGG für Bruttokaltmiete ab dem 01.01.2016 erhöht. Die Gesetzesänderung ist im Bundesanzeiger bekanntgegeben worden und ist seit Anfang Oktober in Kraft. Nicht alle Jobcenter haben diese Änderung in ihren Bescheiden ab dem 01.01.2016 umgesetzt.