Behinderte und Alg II- Leben unter dem Existenzminimum

 existenzminimumEin Leben unter dem Existenzminimum

 

 

 

(KHT)Alg II wurde vom Gesetzgeber als unterste Grenze des Existenzminimums definiert. Leider müssen auch heute noch viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums leben.

Wer noch mindestens 3 Stunden Arbeitsfähig ist, der wird in Alg II eingestuft und erhält die Grundsicherung für Erwerbsfähige. Soweit so gut. Viele Schwerbehinderte können und wollen länger als 3 Stunden täglich arbeiten.

 

Wer noch mindestens 3 Stunden Arbeitsfähig ist, der wird in Alg II eingestuft und erhält die Grundsicherung für Erwerbsfähige. Soweit so gut. Viele Schwerbehinderte können und wollen länger als 3 Stunden täglich arbeiten.

Nur haben Schwerbehinderte Menschen eben auch Beeinträchtigungen und Nachteile auszugleichen. Dieses ist ihnen aber nicht möglich. Leistungen nach dem SGBXII, das für Behinderte einige Erleichterungen bringen würde, sind für ALG II – Empfänger nicht vorgesehen. Medikamente, die nicht von der Kasse gezahlt werden, aber bei bestimmten Leiden gut helfen müssen meistens selber bezahlt werden. Gegenstände, die auf die Behinderung abgestimmt wären müssen selber gekauft werden. Und dieses betrifft viele Bereiche im täglichen Leben.

Also bleibt dem behinderten Menschen nur noch die Wahl: Seine Nachteile ausgleichen und/oder Medikamente kaufen oder Essen, Trinken usw.

 

Menschen unter dem Existenzminimum leben zu lassen ist einer sozialen Gesellschaft nicht würdig.