Deutliche Anhebung der Hartz IV-Regelsätze nach IAB-Studie gefordert

Diskussion im Forum >>KLICK<<
 Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland fühlt sich in der Forderung nach einer Erhöhung der Hartz IV-Leistungen auf 500 Euro nach der heute bekannt gewordene Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bestätigt. Noch dringlicher wären allerdings die sofortige Rücknahme der »vorsätzlichen« Regelsatzkürzungen bei Schulkindern und Jugendlichen seit Einführung von Hartz IV im Jahr 2005. Befremdet reagierte die Initiative auf Äußerungen des Deutschen Vereins, wonach die Hartz IV-Sätze für eine gesunde Ernährung angeblich ausreichend seien.
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Aktion vor dem Jobcenter Berlin-Kreuzberg

Jobcenter verweigert Zutritt, LKA versucht, Infotische zu verbieten: eine Aktion der AG Soziales Berlin vor dem Jobcenter Berlin / Rudi-Dutschke-Straße erfährt ungewöhnliche Hindernisse.

von  Anna Panek 02.06.2008
Quelle: http://de.indymedia.org/2008/06/219037.shtml 

Am heutigen 2.6. nahmen um 11 Uhr schätzungsweise 30 Personen an einer Informations- und Protestaktion vor der Agentur für Arbeit in Berlin-Kreuzberg teil. Angemeldet wurde die Veranstaltung von der Arbeitsgruppe Soziales Berlin im Berliner Sozialforum, organisiert wurde sie gemeinsam mit dem Verein CLOF (Musik gegen Gewalt) und dem Erwerbslosenforum.

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Aufruf: Erneute Aktion – Zahltag von „AGENTURSCHLUSS“- ARGE Köln am 3. Dezember

IMG_0668Nach dem erfolgreichen Aktionscamp vor der ARGE Köln am 1. und 2. Oktober durch „AGENTURSCHLUSS“ steht nun eine neue Aktion von „AGENTURSCHLUSS“ an. (http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/
1_022007021002_216_1.htm
) Dabei soll wiederum ein Zahltag durchgesetzt werden.  Termin ist der 3. Dezember ARGE Köln-Mühlheim. Trotz eines massiven Polizeiaufgebotes (Hundertschaft) konnte am 1. und 2. Oktober das Foyer der Kölner ARGE besetzt werden. „AGENTURSCHLUSS“ freut sich über zahlreiches Erscheinen. Wir vom Erwerbslosen Forum Deutschland möchten Euch dazu ebenfalls aufrufen, da wir uns auch diesmal wieder mit zahlreichen anderen Initiativen beteiligen. Tacheles e.V. aus Wuppertal wird auch diesmal wieder eine Beratung für Erwerbslose durchführen.
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Skandal: Hartz IV-Betroffener soll Konzept vorlegen, um Deutschland zu verlassen – sonst kein Geld

arge_Seit mehr als 30 Jahren in Deutschland lebender Österreicher nicht mehr erwünscht?

Stuttgart. Ein 60jähriger Österreicher, der in der Bundesrepublik Deutschland seit mehr als 30 Jahren lebt, soll dem Jobcenter Stuttgart ein Ausreisekonzept vorlegen. „Sonst gibt es kein Geld“. In einem Schreiben, dass dem Erwerbslosen Forum Deutschland vorliegt, verlangt die Stuttgarter Behörde von ihm, dass für die Auszahlung seiner zustehenden Leistungen noch schriftliche Nachweise erbringen muss, die seine Bemühungen für eine Umzugsplanung nach Österreich dokumentieren. Der Mann lebt nunmehr wiederholt ohne einen Cent, da er monatlich immer wieder neue kaum zu erfüllende Auflagen bekommt. Zum Verhängnis wurde ihm anscheinend, dass ihm seine 90jährige Mutter aus Wien Geld geliehen hatte, damit er sich überhaupt etwas zum Essen kaufen konnte. Darüber wurden dem Jobcenter Nachweise erbracht. Die reichte wohl, um ihm zu bewegen, dass er doch Deutschland verlässt.

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Wichtiger Hinweis zum Elterngeld

Alg2-Betroffene, die vor Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten erhalten für Kinder, die ab Jan. 07 geboren wurden diesen sog. Sockelbetrag (1) an Elterngeld. Dieser Betrag wird beim Alg2 nicht angerechnet bzw. darf nicht angerechnet werden, da dies ja sozusagen privilegiertes Einkommen ist.

Wenn man außer dem neugeborenen Baby jedoch noch 1 weiteres Kind unter 3 Jahren bzw. 2 weitere Kinder unter 6 Jahren hat, dann erhält man pauschal zusätzlich noch 75 € Geschwisterbonus(2). Diese 75 € werden leider angerechnet.
Uns ist bekannt geworden, dass im Bayreuther u. Regensburger Raum bereits Verrechnungsersuchen der ARGE eingegangen sind, obwohl die Eltern noch gar keinen Elterngeldantrag gestellt hatten.
Deshalb sollten, die den sog. Geschwisterbonus für ein bzw. 2 weitere Kinder erhalten der ARGE dies am besten mitteilen. Ansonsten holt es die ARGE hinterrücks direkt von der Elterngeldstelle ab.
Es wird sich dabei auf §§ 102-104 SGB X berufen. Weiterlesen