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Zwangsumzüge mit der Gieskanne auch für Behinderte

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renovZwangsumzüge mit der Gieskanne auch für Behinderte

 

 

In regelmäßigen Abständen komm die Kommune als Partner der Arge auf die Idee, die Kosten der Unterkunft einzusparen und zu überprüfen. Dann geschaut, wer für die zu viel Quadratmeter hat oder dafür zuviel Geld bezahlt. Gefolgt von der obligatorischen  Aufforderung die Kosten zu senken oder umzuziehen. Eine genaue Prüfung der Umstände wird vielmals nicht gemacht, noch nicht mal in Erwägung gezogen.

 

Laut SGBII und den Durchführungsverordnungen der BA haben Schwerbehinderte Anspruch auf mehr qm bei der Wohnung. Daher dürfen die Wohnungen auch dementsprechend teurer sein. Wenn die Sachbearbeiter die vorliegenden genau prüfen würden, könnte Ihnen klar werden, dass Wohnungen oft schon zu BSHG-Zeiten von den Sozialämtern für Behinderte genehmigt, zum Teil sogar Behindertengerecht ausgesucht oder ausgebaut wurden. Jetzt müssen sich diese Menschen um eine andere Wohnung bemühen. Wir reden hier um Summen zwischen 50 und 100 €.

 

Hier müssen sich die behinderten Menschen nun durch Widersprüche und Klagen ihrer Haut erwehren und bis zu Entscheidungen in Angst und Schrecken leben ihre Wohnungen verlassen zu müssen. Nicht nur das hier ein Aufwand an Schriftverkehr, Arbeitszeit auf ARGE und Sozialgericht produziert wird, auch der Stress für die Betroffenen und die Angst wären vermeidbar.

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Aus Datenschutzgründen muss bei einem Neuantrag keine Mietbescheinigung vorgelegt werden

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