Hartz IV bleibt Armut pur – und die gezahlten Löhne erst recht

billiglohnPressemeldung zur jüngsten Kampagne:  Arbeiten lohnt nicht

Bonn – Als großes Ablenkungsmanöver und Heuchelei  vom Instituts für Weltwirtschaft (IfW) und der „Bildzeitung“ hat das Erwerbslosen Forum Deutschland die jüngste angefochtene Debatte zu Hartz IV bezeichnet. Laut „Bildbericht“ würde sich Arbeit nicht mehr lohnen, da der Abstand zwischen Erwerbsarbeit und Sozialleistungen zu niedrig sei. Dem hielt die Initiative entgegen, dass die von der Wirtschaft gezahlten Löhne in vielen Fällen skandalös niedrig sein und Arbeitgeber inzwischen keine Hemmungen mehr hätten, indirekt Sozialleistungen zu erschleichen, indem sie permanent die Löhne senken. „Die Kampagne von „Bild“ ist beschämend und heuchlerisch zugleich. Gerade der Springerverlag ist ein Beispiel für den Abbau von Arbeitnehmerrechten und Bezahlung von Hungerlöhnen. Dies hat das Engagement des Verlages bei der PIN-Gruppe nur zu deutlich gezeigt“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.  Der Springerverlag zeige sich erneut als Sprachrohr von Kreisen, denen ein auskömmlicher Lohn und Arbeitnehmerrechte ein Dorn im Auge sind.

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Düsseldorfer Tabelle 2007

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2007

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Hartz IV: Bundesregierung bestätigt, dass die Sanktionen beim Hungertod in Speyer rechtswidrig waren

Präventivmaßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle sind aber nicht vorgesehen. Trotz rechtwidriger Sanktionen soll die GFA keine Schuld tragen

 

Berlin/Speyer (pr-sozial) Am 15.April wurde in Speyer ein 20järiger Hartz IV-Betroffener tot in der Wohnung seiner Mutter aufgefunden. Als Todesursache wurde bei dem sehr stark abgemagerten Mann Herzversagen in Folge durch Verhungern festgestellt. Seine ebenfalls sehr stark abgemagerte Mutter gab an, dass beide sich nichts mehr zu essen leisten konnten, da die zuständige Hartz IV-Behörde beiden das Arbeitslosengeld II auf Null reduziert hatte. Die Bundestagsfraktion „Die Linke.“ nahm dies zu einem Anlass, um von der Bundesregierung zu erfahren, welche Kenntnisse und weitergehenden Schlussfolgerungen sie aus dem Fall ziehen würde. Die Antwort der Bundesregierung wurde damit beantwortet, dass die Absenkung der Regelleistungen nicht der geltenden Rechtslage entsprochen hätte.

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Behinderte und Alg II- Leben unter dem Existenzminimum

 existenzminimumEin Leben unter dem Existenzminimum

 

 

 

(KHT)Alg II wurde vom Gesetzgeber als unterste Grenze des Existenzminimums definiert. Leider müssen auch heute noch viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums leben.

Wer noch mindestens 3 Stunden Arbeitsfähig ist, der wird in Alg II eingestuft und erhält die Grundsicherung für Erwerbsfähige. Soweit so gut. Viele Schwerbehinderte können und wollen länger als 3 Stunden täglich arbeiten.

 

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