Sat.1 Doku-Serie löst schon vor Sendebeginn Diffamierungskampagne aus

 Auch diesmal macht »BILD« den Auftakt

Bonn/Berlin – Das Erwerbslosen Forum Deutschland sieht die Befürchtungen einer erneuten »Hetzkampagne» gegenüber Hartz IV-Bezieher durch die geplante Sat.1 Doku-Seirie »Gnadenlos Gerecht« bestätigt. Die »Bild»-Zeitung hätte schon vor Ausstrahlung der ersten Folge unter dem Titel »Türkische Familie baut Luxus-Villa mit Hartz IV» eingeläutet und »unsere Meinung nach bewusst eine Familie mit Migrationshintergrund vorgeführt», so Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland. Weiterlesen

Reich werden Dank Hartz IV- Zockt Berliner Arbeitsvermittlung Arbeitslose ab?

 «Joblife Arbeitsvermittlung» erstellt haarsträubende Massenbewerbungen und kassiert für jedes Schreiben auch noch 5 Euro. (Pressemitteilung zur freien Verwendung) Lesen Sie auch dazu: Spiegel-Online:
Wie Jobvermittler Arbeitssuchende abzocken
Von Heike Sonnberger Rechtschreibfehler, wahllose Adressen, fehlende Anlagen: Im Auftrag von Arbeitslosen verschickt eine Berliner Agentur Bewerbungen, die vor Fehlern nur so strotzen. Das Unternehmen weist alle Vorwürfe zurück – und zeigt doch, wie bei der Arbeitsvermittlung Geld verschwendet wird.

Berlin – Das Angebot war verlockend. «Joblife Arbeitsvermittlung» wirbt mit offenen Stellen und guten Kontakten zu Firmen. Laut Werbung erstellt die Arbeitsvermittlung mit vier Filialen in Berlin professionelle Bewerbungsunterlagen und versendet jeden Monat für den Bewerber individuelle Bewerbungsschreiben zu Arbeitgebern mit offenen Stellen. Die Kosten dafür könne man sich vom Job-Center erstatten lassen. Selbst Berliner Job-Center und die Arbeitsagentur schicken Arbeitslose zu dieser Erfolg versprechenden Firma und zahlte auch in vielen Fällen dafür. So etwas sollte man nutzen, dachte sich Walter G. und setzte sich umgehend mit «Joblife Arbeitsvermittlung» in Verbindung. Alles klang bestens und er unterschrieb Anfang Mai den Vertrag (1). Der Antrag auf Bewerbungskosten beim Job-Center war ja Grundlage für den Vertrag und kündbar war er auch jederzeit zum Monatsende. Die Dienstleistung kam prompt, doch Walter G. traute seinen Augen nicht.
Auszug aus einem angeblich professionell und individuell erstellen Bewerbungsanschreiben, der als Serienbrief an 22 Firmen von «Joblife Arbeitsvermittlung» als E-Mail versandt wurde:

«…Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir die Gelgenheit geben würden das ich mich Ihnen nääher vorstellen kann…»(2) Dies für einen Preis zu 110 Euro. In sieben Sätzen insgesamt sechs Rechtschreibfehler.

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Erneut massive Auszahlungs-Panne bei der BA in Nürnberg

 Tausende Hartz IV-Bezieher sollen im Juli ihre Leistungen nicht pünktlich erhalten haben

Nürnberg. Erneut ist es zu massiven Problemen im Rechenzentrum der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg für die Hartz IV-Leistungen gekommen. Verschiedene Betroffene hatten vergangene Woche dem Erwerbslosen Forum Deutschland mitgeteilt, dass sie im Zuge der Erhöhung der ALG-II-Leistung ab 1. Juli ohne Leistungen da standen. Ein Fehler im «Batchlauf» führten offenbar dazu, dass viele ALG II Bezieher bisher ihre Leistungen für Juli nicht pünktlich erhalten haben. Nach Angaben von Mitarbeitern in Berliner JobCenter sollen allein in Berlin über 10.000 ALG-II Bezieher von dem System-Fehler in Nürnberg betroffen sein. Ein Presssprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) wollte dies am Sonntag gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland so nicht bestätigen. Er sprach jedoch davon, dass bundesweit tausende Hartz IV-Bezieher betroffen sind.
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Hartz IV bleibt Armut pur – und die gezahlten Löhne erst recht

billiglohnPressemeldung zur jüngsten Kampagne:  Arbeiten lohnt nicht

Bonn – Als großes Ablenkungsmanöver und Heuchelei  vom Instituts für Weltwirtschaft (IfW) und der „Bildzeitung“ hat das Erwerbslosen Forum Deutschland die jüngste angefochtene Debatte zu Hartz IV bezeichnet. Laut „Bildbericht“ würde sich Arbeit nicht mehr lohnen, da der Abstand zwischen Erwerbsarbeit und Sozialleistungen zu niedrig sei. Dem hielt die Initiative entgegen, dass die von der Wirtschaft gezahlten Löhne in vielen Fällen skandalös niedrig sein und Arbeitgeber inzwischen keine Hemmungen mehr hätten, indirekt Sozialleistungen zu erschleichen, indem sie permanent die Löhne senken. „Die Kampagne von „Bild“ ist beschämend und heuchlerisch zugleich. Gerade der Springerverlag ist ein Beispiel für den Abbau von Arbeitnehmerrechten und Bezahlung von Hungerlöhnen. Dies hat das Engagement des Verlages bei der PIN-Gruppe nur zu deutlich gezeigt“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.  Der Springerverlag zeige sich erneut als Sprachrohr von Kreisen, denen ein auskömmlicher Lohn und Arbeitnehmerrechte ein Dorn im Auge sind.

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Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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