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In Berlin wird nun auch eine Demo zu den Herbstaktionen des DGB stattfinden

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P3180690Sozialforum Berlin organisiert in Absprache mit dem DGB-Berlin die Demonstration

Berlin. Zu den Herbstkundgebungen des DGB in 5 deutschen Städten wird es nunmehr auch in Berlin eine Demonstration geben. Bisher war dort nur eine Kundgebung geplant und wurde von den sozialen Bewegungen als kritisch angesehen, da nach deren Ansicht ein wirkungsvoller Protest nur durch Demonstrationszüge gezeigt werden kann. DasBerliner Sozialforum wird in Absprache mit dem DGB – Berlin eine Demonstration organisieren. Beginn der Demonstration 11:00 Uhr,  Rothes Rathaus. Zug zur Abschlusskundgebung: Brandenburger Tor, 13:00 Uhr. Vertreter der Netzwerke des Bündnisses 3. Juni – dem auch zahlreiche Berliner Initiativen angehören – sprachen von einer positiven Entwicklung. Gerade in der Bundeshauptstadt wird der Sozialprotest durch Demonstrationszüge deutlich.

Die Netzwerke des Bündnis 3. Juni bitten deshalb um Spenden und zusätzlicher Unterstützer des Aufrufes (auch online unter www.protest2006.de), da dem Berliner Sozialforum zusätzliche Kosten entstehen werden.

Spendenkonto: Empfängerin: Laura von Wimmersperg, Berliner Sparkasse, BLZ: 100 500 00,Konto: 60 102 191 81, Stichwort "Herbstaktion" bitte nicht vergessen!

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SG Köln verurteilt JC MK zur Nachzahlung von Zinsen

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Kein schlüssiges Konzept - Räumungsklage abgewendet

Am 16.08.2022 fand vor dem Amtsgericht Iserlohn ein Gütetermin in einer Räumungsklage der ZBI Fondsmanagement GmbH gegen eine alleinerziehende Mutter statt. Die Frau war im Behördentrubel in Schwierigkeiten geraten und hatte als Aufstockerin... Weiterlesen... [...]

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Hier mal der Link zum neuen SM https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202206014_ba147528.pdf [...]

Aus Datenschutzgründen muss bei einem Neuantrag keine Mietbescheinigung vorgelegt werden
Aus Datenschutzgründen muss bei einem Neuantrag keine Mietbescheinigung vorgelegt werden

Bei Neuantrag auf ALG2 Mietbescheinigung braucht nicht vorgelegt werden. Ist Datenschutz hier mal der Link: Forderung der Vorlage von Mietbescheinigungen beim Jobcenter Märkischer Kreis Das Bundessozialgericht hat bereits in seiner Entscheidung B 14 AS 65/11 R vom 25.01.2012 eine Feststellungsklage zum Thema Sozialdatenmissbrauch als begründet zugelassen. Die Richter führen in der Urteilsbegründung aus: „Rechtsgrundlage für das Klagebegehren ist § 35 Abs 1 Satz 1 SGB I, der... fragdenstaat.de [...]

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