Merkel stolpert über Soziatarif bei Strom. Erwerbslosen Forum zieht Musterantrag zurück

Die Ankündigung des Erwerbslosen Forum Deutschland Anträge auf volle Übernahme der Stromkosten zu versenden und sich dabei auf die Bundeskanzlerin zu beziehen hat die Regierung zur Klarstellung veranlasst.

Das war wohl für die Regierung zu viel, nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland medienwirksam angekündigt hat, es wolle Erwerbslose ermuntern, dass sie Anträge auf volle Übernahme der Stromkosten zustellen und sich dabei auf das Sommerinterview von Angela Merkel zu beziehen.
Der Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sprach heute Mittag zu Merkels Äußerungen in Berlin, es habe sich dabei wohl eine "gewisse Unschärfe" eingeschlichen, was nichts anderes besagt. Die Begründungen von Angela Merkel zur Ablehnung eines Sozialtarifs für Strom hat sich als Super-Gau entpuppt. Ihre Begründung für den Ausbau von Atomstrom und die konsequente Ablehnung eines Sozialtarifs sind nun nicht mehr haltbar. Es war unter anderem auch ein Sieg von uns.

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SG Köln: Schallende Ohrfeige für die ARGE-Rhein-Sieg

Einwurf einer Bewerbung unter Zeugen reicht aus.

der Antragsteller hat jedoch dazu unter Beweisangebot – und eine entsprechende Beweiserhebung bleibt unabhängig davon, dass schon die Antragsgegnerin gem. den §3 20, 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X zur entsprechenden Beweiserhebung im Verwaltungsverfahren berechtigt war, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten – vorgebracht, dass er eine schriftliche Bewerbung abgesandt habe. Weiterlesen

Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
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Regelsatzerhöhung anscheinend heimlich wieder einkassiert – Betrug an Hartz IV-Empfängern?

alg-iiStatt 347 nur 323,87 Euro im Februar 2008

Bonn – Die zum 1. Juli eingeführte Regelsatzerhöhung scheint von einigen Hartz IV-Behörden heimlich durch einen Rechentrick wieder einkassiert zu werden. Diesen Eindruck hat zumindest das Erwerbslosen Forum Deutschland. Der Initiative liegen inzwischen einige Bescheide von Hartz IV-Betroffenen vor, wonach Behörden dazu übergehen im nächsten Jahr für den Monat Februar statt 347 Euro nur 323,87 Euro auszuzahlen. Dabei wird für den Monat Februar 2008 kurioserweise nur 28 Tage zu Grunde gelegt, obwohl er wegen des Schaltjahres 29 Tage hat. Laut Auskunft der Pressestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales würde es eine solche Regelung nicht geben. „Es gilt ein monatlich gleich bleibender Regelsatz von 347 Euro für Alleinstehende.“ Der Job-Center Cottbus sagte (heute) gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland, dass sie selbst keinen Einfluss auf die Berechnung hätten. Diese würden zentral in Nürnberg angefertigt. Aus Nürnberg teilte die die Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit mit, dass Fachleute in der Bundesagentur prüfen würden, was da falsch laufen würde, nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland ihr solche falsch berechneten Bescheide zugesandt hatte. Weiterlesen

Hartz IV: Kapitallebensversicherung darf nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden

Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 14.02.2007 (S 6 AS 283/05) entschieden, dass eine Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV gehört. Im vorliegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht.
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