Erwerbslosenforum Deutschland (Portal)

Startseite für unser Forum elo-forum.org

Hungerstreik beim arbeitslosen Rüdiger S. in der sechsten Woche

ruediger_s

ruediger_sAnstatt Verhandlungen: Aufforderung zum Beginn eines Ein Euro-Jobs

Wieda/ Seit nunmehr 6 Wochen dauert der Hungerstreik des erwerbslosen Rüdiger S. aus dem Kreis Osterode (Harz) an. Vom zuständigen stellvertretenden Landrat Gero Geißlreiter gab es zwar kurz vor Weihnachten die Zusage, dass der zuständige Jobcenter sich im Januar nochmals mit der Sache beschäftigen wollte, aber ein konkreter Termin wurde bisher nicht benannt. Stattdessen bekam Rüdiger S. erneut die Aufforderung nunmehr einen Ein Euro-Job zu beginnen, den er aber ablehnt und als Gegenzug eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit verlangt, wovon er seine Heizkosten bezahlen kann, die vom Jobcenter nur zu einem Bruchteil übernommen werden.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland appelliert nun an verantwortliche Politiker aus Bund und dem Land Niedersachsen, sich hier schnell und unkonventionell einzusetzen. Die vom Kreis Osterode in Spiel gebrachte Aussage, der Staat dürfe sich nicht erpressen lassen sei an Unsensibilität kaum zu überbieten. Dies erinnere an Aussagen der siebziger Jahre zu den Hungerstreiks von Mitgliedern der RAF. Die Situation sei jedoch kaum vergleichbar.

 

Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland sagte Rüdiger S., dass laut Aussage seines Arztes der Gesundheitszustand noch den Umständen entsprechend gut sei. Jedoch gebe es keine Prognose, trotz der Gewichtsabnahme von 15 kg. Es gebe jedoch keine Prognose, ab welchen Zeitpunkt die Situation lebensbedrohlich sei. Dies könne bei Menschen variieren. So sei es bei manchen Menschen möglich, dass schon nach 25 Tagen eine Lebensbedrohung ein trete, bei anderen hingegen erst nach 70 bis 80 Tagen. 

Als Rüdiger S. kurz vor Weihnachten ankündigte nunmehr die Flüssigkeitszunahme einzustellen konnte in Verhandlungen zwischen dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden, Gero Greißlreiter, dem Aktionsbündnis Sozialproteste und dem Erwerbslosen Forum Deutschland erreicht werden, dass Rüdiger S. wieder Flüssigkeit zu sich nimmt. Im Gegenzug versprach der Jobcenter dem Berliner Politikwissenschaftler Prof. Peter Grottian, dass die umstrittenen Heizkosten erneut überprüft werden sollten und man sich an die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes halten wollte. Dieses hatte entschieden, dass bei selbst bewohntem Eigentum die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden müssen und Singles als Wohneigentümer nicht auf 45 qm reduziert werden dürfen. Bei dem Hungerstreikenden ist dies zurzeit der Fall, da ihm bei seinem sonst komplett abgezahlten Wohneigentum nur Heizkosten für ca. 45 qm gezahlt werden. Seine Immobilie umfasst jedoch ca. 100 qm. 

Zudem lehnt Rüdiger S. die Verpflichtung zu einem Ein Euro-Job ab, da es nicht ein sieht zum Wohle der Allgemeinheit tätig zu sein und dennoch abends in seinem kalten Haus sein zu müssen. Er verlangt vom Jobcenter, dass dieser ihm eine sozialversicherungspflichtige Stelle vermittelt, wovon er vom Jobcenter unabhängig ist. Warum dies der Jobcenter nicht kann, wurde bisher von diesem nicht beantwortet.

Post navigation

Post von der Mainzer Staatskanzlei für Bewerber der Wasch- und Rasieraktion → ← CSU will Erwerbsloseninitiativen stärker kontrollieren lassen

Widerstand!

  • Impressum/Kontakt
  • Ihre Rechte als Erwerbslose/r
  • Überleben bei Erwerbslosigkeit
  • Leistet Widerstand… (Thome)
  • Mit Beistand zur Arge?
  • Anwälte
  • Rechtsberatung Bonn…
  • Hausbesuche abwehren…
  • Eigene EGV einbringen!
  • Material zum Verteilen…
  • Leitfaden Alg II/Sozialhilfe A-Z
  • Handbuch Widerstand – gegen Hartz IV
  • Vorlagen Klagen/Widersprüche im Forum…
  • Anträge – Formulare – (rechtliche) Hilfen
  • Widersprüche…

Forum Erfolgreicher Widerstand

SG Köln verurteilt JC MK zur Nachzahlung von Zinsen

Das Sozialgericht Köln hat mit Urteil vom 25.01.2023 in dem Verfahren S 3 AS 1688/21 entschieden: Auf das Anerkenntnis des Beklagten wird der Bescheid vom 16.12.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2021... Zum Vergrößern anklicken.... Weiterlesen... [...]

Ist das ein ordentlicher, also gültiger Bescheid?

Hallo und schönen guten Tag, habe ich einen ordentlichen und somit gültigen Bescheid bekommen, der mit einem Widerspruch zu beantworten wäre? An diesem Termin war ich AU. Die Krankmeldung habe ich per Post geschickt (ging nicht anders), die... Weiterlesen... [...]

Kein schlüssiges Konzept - Räumungsklage abgewendet

Am 16.08.2022 fand vor dem Amtsgericht Iserlohn ein Gütetermin in einer Räumungsklage der ZBI Fondsmanagement GmbH gegen eine alleinerziehende Mutter statt. Die Frau war im Behördentrubel in Schwierigkeiten geraten und hatte als Aufstockerin... Weiterlesen... [...]

Weisung der BA zum Sanktionsmoratorium zum nachlesen.

Hier mal der Link zum neuen SM https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202206014_ba147528.pdf [...]

Aus Datenschutzgründen muss bei einem Neuantrag keine Mietbescheinigung vorgelegt werden
Aus Datenschutzgründen muss bei einem Neuantrag keine Mietbescheinigung vorgelegt werden

Bei Neuantrag auf ALG2 Mietbescheinigung braucht nicht vorgelegt werden. Ist Datenschutz hier mal der Link: Forderung der Vorlage von Mietbescheinigungen beim Jobcenter Märkischer Kreis Das Bundessozialgericht hat bereits in seiner Entscheidung B 14 AS 65/11 R vom 25.01.2012 eine Feststellungsklage zum Thema Sozialdatenmissbrauch als begründet zugelassen. Die Richter führen in der Urteilsbegründung aus: „Rechtsgrundlage für das Klagebegehren ist § 35 Abs 1 Satz 1 SGB I, der... fragdenstaat.de [...]

Erwerbslosenforum Deutschland Startseite

Archiv…

Kategorien

  • Allgemein
  • Hartz IV
  • Nachrichten
  • Neueste-Meldungen
  • Themen
Impressum/Kontakt

Zurück zur Startseite...
Erwerbslosenforum Deutschland Startseite

Powered by WordPress | theme SG Double
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
{title} {title} {title}