Mit Dank an Prof. Rainer Roth – Vortrag: Frankfurt Februar 2008I) Armut = Niveau der Hartz IV-LeistungenArmut ist meines Erachtens am ehesten begreifbar, wenn man Hartz IV zum Ausgangspunkt macht. Nur hier ist das konkrete Bedürfnisniveau fassbar, z.B. in Form von pro Tag 3,81 Euro für Nahrung und nicht-alkoholische Getränke, die der Regelsatz eines Alleinstehenden enthält. Schon ein Cappucino muss tagelang angespart werden. Für öffentliche Verkehrsmittel sind 3,24 Euro pro Woche vorgesehen. Das reicht nicht einmal für eine Hin- und Rückfahrt. Die Hartz IV-Parteien behaupten, dass das eben das soziale Existenzminimum sei, also "bekämpfte Armut", nicht Armut. Ein die Existenz, d.h. das Überleben sicherndes Minimum ist es schon, aber kein soziales Existenzminimum in dem Sinne, dass ein bescheidenes Niveau an heutigen Grundbedürfnissen im Zusammenleben mit anderen Menschen gedeckt werden könnte.
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Hungerstreik beim arbeitslosen Rüdiger S. in der sechsten Woche
Anstatt Verhandlungen: Aufforderung zum Beginn eines Ein Euro-Jobs
Wieda/ Seit nunmehr 6 Wochen dauert der Hungerstreik des erwerbslosen Rüdiger S. aus dem Kreis Osterode (Harz) an. Vom zuständigen stellvertretenden Landrat Gero Geißlreiter gab es zwar kurz vor Weihnachten die Zusage, dass der zuständige Jobcenter sich im Januar nochmals mit der Sache beschäftigen wollte, aber ein konkreter Termin wurde bisher nicht benannt. Stattdessen bekam Rüdiger S. erneut die Aufforderung nunmehr einen Ein Euro-Job zu beginnen, den er aber ablehnt und als Gegenzug eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit verlangt, wovon er seine Heizkosten bezahlen kann, die vom Jobcenter nur zu einem Bruchteil übernommen werden.