Im Mai hat sich ein bundesweites Bündnis gebildet, das in einer Plattform die Forderung aufstellt, den Wachstumsbedarf von Kindern aus Hartz IV-Familien sofort wieder anzuerkennen und die vorsätzlichen Kürzungen bei Kinder- und Jugendlichen wieder zurück zunehmen. Vor Hartz IV wurde der Wachstumsbedarf bei Kinder- und Jugendliche anerkannt und entsprechende altersgemäße Leistungen anerkannt. Mit den Hartz IV-Gesetzen ging die Bundesregierung (auch die jetzige) damit zurück in die Zeit von Weimar und des Faschismus, in der sogar der Bedarf von Kindern bis 16 mit dem von Säuglingen gleichgesetzt wurde. Es wird Zeit die beteiligten Akteure zu fragen, warum dieser Missstand nie aufgegriffen wurde. Diese Plattform ist über die Webseite www.kinderarmut-durch-hartz4.de zu erreichen. Weiterlesen
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Startschuss der Kampagne: Hartz IV – vorsätzliche Kürzungen bei Schulkindern!
Schluss mit dem empörenden Zustand, Kinder für ihr Wachstum und ihren Schulbesuch zu bestrafen!
In Deutschland lebt jedes sechste Kind von Hartz IV.
Was sagt die Bundesregierung? "Die Bundesregierung hat es zu ihren vordringlichen Zielen erhoben,… die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes zum Herzstück einer neuen Bildungspolitik zu erklären." (1)
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Wie setzt sie das um?
u Mit Einführung von Hartz IV wurden die Regelsätze für Schulkinder bis 14 auf das Niveau von Säuglingen gekürzt. Vor Hartz IV waren sie rd. 20% höher.
Die Bundesregierung geht damit zurück in die Zeit von Weimar und des Faschismus, in der sogar der Bedarf von Kindern bis 16 mit dem von Säuglingen gleichgesetzt wurde. (2)
u Schulkosten sind im Hartz IV-Regelsatz nicht enthalten. Weiterlesen
Positionen des Erwerbslosen Forum Deutschland und „Ein Tag Börsenfrei“ zum Sozialkonvent
Positionen des Erwerbslosen Forum Deutschland und „Ein Tag Börsenfrei“ zum Sozialkonvent am 3. 10. 2007 in Gütersloh
Vor einer Woche haben Peter Ritsche (Bund Soziales Zentrum Deutschland e.V. ) und Hajo Freese (labo-ra.de) in einem Telefongespräch die Idee entwickelt am Tag der deutschen Einheit einen Sozialkonvent in Gütersloh abzuhalten. Die beiden fanden schnell Mitstreiter in Julie Engel (la-bora) und Ralph Milewski (la-bora) und entwickelten die folgende Ideen: Weiterlesen
Hungerstreik wegen Hartz IV ausgesetzt
Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit erstritten, Heizkostenerstattung offen
Berlin, Osterode, Göttingen. Rüdiger Steinbeck aus Wieda/Harz hat seinen seit Dezember andauernden Hungerstreik ausgesetzt. In Verhandlungen mit der Arbeitsagentur, dem Landkreis und durch Vermittlung des Aktionsbündnisses Sozialproteste (Edgar Schu, Prof. Grottian) konnte Rüdiger Steinbeck sogar eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit an einer Schule erstreiten. Er fällt damit aus der diskriminierenden Hartz IV-Logik heraus und betreut in Zukunft infrastrukturelle Leistungen einer Schule (Hausmeisterei, PC-Betreuung). "Damit hat Rüdiger Steinbeck erfolgreich abgewehrt, sich an dem katastrophalen Lohndumping durch 1-Euro-Jobs beteiligen zu müssen. Er hat sich solidarisch mit anderen Erwerbslosen und Erwerbstätigen gezeigt und so einen Bruttolohn von 10 Euro erstritten. Was für ihn gilt, sollte auch für alle anderen gelten. Dies ist auch unsere Forderung für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn", kommentiert der Vermittler des Aktionsbündnis Sozialproteste, Edgar Schu, diesen ersten Verhandlungserfolg. Das Erwerbslosen Forum Deutschland wird ein altes Auto mitfinanzieren, um den Weg zur neuen Arbeitsstätte zu erleichtern. Weiterlesen
Hungerstreik von Rüdiger S. doch nicht beendet
Verwaltung in Osterode will die Heizkosten noch weiter reduzieren
Wieda, Osterode. Entgegen gestrigen Ankündigungen, dass Rüdiger S. aus Wieda seinen Hungerstreik beendet habe, kündigte dieser heute an, dass er keineswegs den Hungerstreik beendet. In den gestrigen Verhandlungen im Landkreis Osterode, unter Anwesenheit des Vermittlers Prof. Peter Grottian, wollte der erste Kreisrat, Gero Geißlreiter, sogar die Heizkosten von bisher erstatteten 79 EUR auf 28 EUR reduzieren. Da Rüdiger S. die kälteren Monate in seinem kleinen Badezimmer verbrachte und dadurch einen geringeren tatsächlichen Bedarf habe, sei dies juristisch machbar. Als Nachweis des geringeren Bedarfes verwendet Geißlreiter die Abrechnung des Energielieferanten für das Jahr 2006 – welches Rüdiger S. notgedrungen zur Abwendung von Verschuldung in seinem Badezimmer verbracht hatte. Außerdem würden sich Rückforderungen für den Kreis ergeben, da Rüdiger S. durch sein Leben im Badezimmer sogar weniger als die knappe pauschalierte Heizkostenerstattung verbraucht habe.