Verwaltungsgericht: Hartz IV-Empfänger von GEZ befreit

Berlin(pr-sozial)  Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes brauchen Hartz IV-Betroffene keine Rundfunkgebühren zu zahlen, auch wenn sie einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.

Das entschied das Gericht am Mittwoch. Damit waren 2 Klagen von Erwerbslosen erfolgreich. Das Gericht verpflichtete den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), die Kläger von der Gebühr zu befreien. Es müsse die Härtefallregelung des Rundfunkgebührengesetzes angewandt werden. Danach sei eine Gebührenbefreiung in besonderer Härte möglich. (VG 27 A 25.07 und VG 27 A 126.06 vom 28.03.2007)

http://www.elo-forum.net/hartz-iv/281-280328-200-154.html