Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe. Weiterlesen
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Schluss mit Zwangsarbeit und Subventionsbetrug!
Für eine menschliche Arbeitskraftmarktpolitik.
Einladung zur Interessensversammlung von Teilnehmern an Arbeitsgelegenheiten
am 2. Januar 2008 in der Zeit von 10.00 – 16.00 Uhr
Treffpunkt: Vor der hamburger arbeit – Beschäftigungsgesellschaft mbH (HAB)
Beim Strohhause 2
20097 Hamburg
Verwaltungsgericht: Hartz IV-Empfänger von GEZ befreit
Berlin(pr-sozial) Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes brauchen Hartz IV-Betroffene keine Rundfunkgebühren zu zahlen, auch wenn sie einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.