Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
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Schluss mit Zwangsarbeit und Subventionsbetrug!

eineuroFür eine menschliche Arbeitskraftmarktpolitik.

Einladung zur Interessensversammlung von Teilnehmern an Arbeitsgelegenheiten
am 2. Januar 2008 in der Zeit von 10.00 – 16.00 Uhr

Treffpunkt:       Vor der hamburger arbeit – Beschäftigungsgesellschaft mbH (HAB)
                        Beim Strohhause 2
                        20097 Hamburg

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Verwaltungsgericht: Hartz IV-Empfänger von GEZ befreit

Berlin(pr-sozial)  Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes brauchen Hartz IV-Betroffene keine Rundfunkgebühren zu zahlen, auch wenn sie einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.

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