Erwerbslosen Forum Deutschland will den Abbau aller Ein-Euro-Jobs in Bonn

Bürgerantrag eingereicht: Öffentliche Beschäftigung statt Arbeitsgelegenheiten

Erwerbslosen Forum Deutschland will den Abbau aller Ein-Euro-Jobs in Bonn und im Gegenzug dafür sozialversicherungspflichtige Stellen. Finanzierbares Rechenmodell vorgelegt

Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat in den Rat der Bundesstadt Bonn einen Bürgereintrag eingebracht, der den Abbau aller Ein-Euro-Jobs fordert und statt dessen Hartz IV-Empfänger sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Dabei Modelle der Finanzierung mit vorgelegt, die nur einen geringen Mehraufwand für Träger von Ein-Euro-Job-Stellen bedeuten. «Die Träger kassieren dann allerdings nicht mehr nur einfach ab, sondern müssen selbst einen geringen Obolus leisten», so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Gleichzeitig wurde die Bundesstadt darauf hingewiesen, dass sie diesen Antrag nicht einfach damit abweist, indem sie auf Bundesgesetze verweist. Die Hartz IV-Gesetze ließen gerade für derartige Modelle einen erheblichen Entscheidungsspielraum, was andere Kommunen inzwischen bewiesen hätten.
Hintergrund ist die aktuelle Wirkungsstudie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. In dieser jüngsten Studie wurden den sog. Ein-Euro-Jobmaßnahmen durchgehend geringe bzw. keine Wirkung in Bezug auf die Integration in den Arbeitsmark bescheinigt. Gerade junge Erwachsene machen inzwischen gut 25 Prozent dieser Maßnahmeteilnehmer aus, obwohl sie als Gesamtgruppe aller Hartz IV-Bezieher nur 10 Prozent ausmachen. Bei Ihnen konnten überhaupt keine Wirkungserfolge festgestellt werden. Insgesamt kam die Studie zu dem Ergebnis, dass Maßnahmeteilnehmer nach Abschluss derartiger Ein-Euro-Jobs noch schlechtere Chancen zur Integration haben. Diese Studie bestätigt eigentlich Ergebnisse, die auch schon verschiedentlich in den vergangen zwei Jahren publiziert wurden.

Nach den Berechnungen des Erwerbslosen Forum Deutschland müssten die bisherigen Profiteure von Ein-Euro-Job zwischen 250- 300 Euro zusätzlich bezahlen, damit ein Hartz IV-Empfänger als Single einen Bruttostundenlohn von 10,50 EUR verdienen könnte. Bisher erhalten die Träger bis zu 500 EUR zusätzlich dafür, dass sie einen Ein-Euro-Jober beschäftigen. «Die Wohlfahrtverbände, Vereine und die Bundesstadt Bonn haben bisher in einem ungeahnten Ausmaß Gelder von der Bundesagentur dafür erhalten, dass sie sog. Arbeitsgelegenheiten geschaffen haben. Zusätzlich hatten sie oftmals gut qualifizierte Arbeitskräfte erhalten, die sie nichts kosteten. Das damit enorme Wettbewerbsverdrängungen gerade von Kleinunternehmern stattgefunden haben, haben alle billigend in Kauf genommen. Kein privater Second-Hand-Laden kann mit derartigen Wettbewerbsvorteilen mithalten, da sie ihre Mitarbeiter entlohnen müssen und keine großzügigen Finanzspritzen der Bundesagentur erhalten», so Behrsing in Bonn.

Beispiel einer Berechnung:
Kosten für Ein-Euro-Job (Beispiel: Alleinstehender)

125,00 € Krankenversicherung
 .78,00 € Rentenversicherung
  14,90 € Pflegeverssicherung
680,00 € ALG II für ein Single
———————————
897,90 € Gesamtkosten für die Grundsicherung für Arbeitssuchende

Bei Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs, im Regelfall 6 Stunden tägliche Arbeitszeit, entstehen gemäß dem § 16 Abs. 3 SGB II, in Verbindung mit deren Richtlinien, folgende Kosten.
mind.300 € Euro Maßnahmenkostenpauschale für den Träger des 1 Euro Jobs.
126 € Euro Mehraufwandsentschädigung für 126 Stunden geleistete Arbeit
———————–
426 Euro Summe

Insgesamt muss die Arbeitsagentur im vorgenannten Beispiel
897,90 € + 426 € = 1.323,90 Euro aufwenden.

=1.323 Euro für gemeinnützige, unproduktive Arbeit, ohne jegliche Wertschöpfung.

Würde man diesen Arbeitslosen für das gleiche Geld, also für 1.323 Euro, eine versicherungspflichtige Arbeit geben, würde sich folgendes ergeben.

Kosten Arbeitgeber…… 1.600,00
Brutto………… ……………1.323,00
Netto………….. ……………..951,00
Lohnsteuer……………………75,66
Kirchensteuer ………………..6,80
Krankenvers……………….105,84
Rentenvers………………….128,99
Arbeitslosenvers………….. 43,00
Pflegevers…………………….11,25
———————————————–
Summe……………………..371,54

Vorteile:

1. 371,54 Euro würden in Form von Steuern und Sozialabgaben wieder an den Staat und in   die Sozialkassen zurück fließen.

2. Der Arbeitslose hätte 145 Euro mehr im Monat und würde mit einem
versicherungspflichtigen Job wieder zur Gesellschaft gehören und nicht ausgegrenzt werden.

3. Die Kaufkraft wird gestärkt und damit die Binnennachfrage angekurbelt

4. Langzeitarbeitslose würden wieder resozialisiert werden und integriert werden.

5. Die Motivation des Arbeitenden steigt, im Gegensatz zu einem 1 Euro Jobber der ohne Motivation ist.

6. Eine Produktive Arbeit bringt eine Wertschöpfung und damit auch Konjunktur.

7. Der Arbeitslose kann eine Lohnabrechnung nachweisen und ist bei einer Bank wieder Kreditwürdig. 

8. Der Arbeitgeber müsste nur eine geringen Zuschlag auf das Gehalt zahlen. Damit würden aber die Mitnahmeeffekte vieler professioneller Beschäftigungsträger sofort eingedämmt.

Rechnet man jetzt den Bruttolohn von 1.323 Euro auf die 126 Stunden geleisteten Arbeitsstunden um, so erhält man einen

Stundenlohn von 10,50 Euro.

Damit würden wir gemäß der europäische Sozialcharta, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland bereits 1964 (BGBl. 1964 II,1261), bekannt hat, gerecht werden. Nach der Spruchpraxis des Sachverständigenausschusses des Europarats muss das angemessene (Mindest) Entgelt 68% des nationalen Durchschnittslohns entsprechen. Gemäß dem Statistischen Bundesamt liegt der Durchschnittslohn für Arbeiter bei 15,89 Euro brutto,

68 % davon sind 10,80 Euro.
Somit wäre in Deutschland einen Mindestlohn 10,80 Euro anzusetzen.

Den Bürgerantrag im Wortlaub finden Sie hier:
http://www.erwerbslosenforum.de/buergerantrag_bonn1_12_02_08.pdf