Wegen Verjährungsfrist der BA können unter Umständen die Rentenbeiträge von 2005 und 2006 nicht korrigiert werden
Bonn – Bezieher von Arbeitslosengeld II aus den Jahren 2005 und 2006 kann offenbar durch einen Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit eine Kürzung des Rentenanspruches entstehen, der so nicht sein dürfte. Dies teilte das Erwerbslosen Forum Deutschland in einer heute verfassten Mitteilung mit. Demnach haben bundesweit Erwerbslose durch Einsicht in ihre Rentenverläufe festgestellt, dass die BA Daten an die Deutsche Rentenversicherung falsch übermittelt hat. Beispielsweise wären für diese Personen das falsche Format 02 »Arbeitslosengeld ohne Arbeitslosigkeit» übermittelt worden. Dies bedeutet, sie erhalten geringere Rentenansprüche und eine falsche Punktbewertung. Richtig hätte da Format 01 übermittelt werden müssen: »Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit«.
Ein Berater der Rentenberatungsstelle in Hannover teilte einer örtlichen Erwerbsloseninitiative (Arbeitskreis Arbeitslose Linden) im Januar mit, dass ihm die Bundesagentur für Arbeit (BA) verbindlich mitgeteilt hätte, dass die Korrektur des Systemfehlers von rentenrechtlichen Zeiten erst 2009 erfolgen würde. Für Betroffene aus dem Jahr 2005/06 bedeutet dies aber, dass eine Korrektur nicht stattfinden kann, da die Daten bei der Bundesagentur für Arbeit nach drei Jahren gelöscht werden.
Laut Auskunft einer »Versicherungsältesten« in Hannover sollen die Rentenversicherungsgesetze für Hartz IV-Bezieher zeitfern beschlossen worden sein. Das heißt: für Bezieher von Arbeitslosengeld II wurde kein Extragesetz bei der Rentenversicherung eingeführt bzw. es wurde vergessen. Die Sozialhilfebewertung sei einfach auf Hartz IV-Bezieher überstülpt worden sein. Dies bedeutet in der Konsequenz: »Null Ansprüche – Format 02«.
»Wir raten allen Betroffenen, dass sie bei der Deutschen Rentenversicherung ihre Rentenverläufe ansehen und dabei insbesondere die Jahre 2005 und 2006 genau überprüfen. Sollten Zeiten »Arbeitslosengeld ohne Arbeitslosigkeit» im Verlauf stehen, dann sollten sich umgehend an die Rentenversicherung wenden, damit dies korrigiert wird. Wer dies nicht macht verliert durch die drei jährige Verjährungsfrist unter Umständen Rentenansprüche. Der Gesetzgeber ist aufgefordert diese Gesetzeslücke umgehend zu beheben. Dazu zählt unserer Meinung auch alle Schul-, Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten aus den Jahren 2005 und 2006, da sonst wegen der Verjährungsfrist diese Zeiten 2009 in der Rente auf Null gesetzt sind. Ebenso erwarten wir vom Bundesarbeitsministerium und der Bundesagentur für Arbeit umfassende Aufklärung, wie viele Menschen davon betroffen sein könnten und wie Abhilfe geschaffen wird«, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
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