Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit?

existenzminimumWegen Verjährungsfrist der BA können unter Umständen die Rentenbeiträge von 2005 und 2006 nicht korrigiert werden

Bonn – Bezieher von Arbeitslosengeld II aus den Jahren 2005 und 2006 kann offenbar durch einen Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit eine Kürzung des Rentenanspruches entstehen, der so nicht sein dürfte. Dies teilte das Erwerbslosen Forum Deutschland in einer heute verfassten Mitteilung mit. Demnach haben bundesweit Erwerbslose durch Einsicht in ihre Rentenverläufe festgestellt, dass die BA Daten an die Deutsche Rentenversicherung falsch übermittelt hat. Beispielsweise wären für diese Personen das falsche Format 02 »Arbeitslosengeld ohne Arbeitslosigkeit» übermittelt worden. Dies bedeutet, sie erhalten geringere Rentenansprüche und eine falsche Punktbewertung. Richtig hätte da Format 01 übermittelt werden müssen: »Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit«.
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Rechtsanwälte angeblich Akten von Hartz IV Empfängern geschönt

P3180835Das Thema Akteneinsicht für Anwälte in der Bonner ARGE nimmt an Schärfe zu

Die Bonner Behörde für Arbeitslosengeld II Empfänger versendet den Anwälten seit September keine Akten mehr in ihre Kanzleien. Damit können Anwälte nur noch unter Aufsicht von Behördenmitarbeitern Einsicht in die Akte ihrer Mandanten nehmen. Die ARGE verteidigt dies, da in der Vergangenheit angeblich Akten geschönt wurden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland spricht von einem ungeheuerlichen Vorwurf, dem Beweise folgen müssen.

 

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