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Hartz IV: Erwachsene Tochter verhält sich pflichtwidrig – Mutter erhält Sanktion

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verfolg2Was es in Deutschland nicht geben darf – Hartz IV macht es möglich. ARGE Bonn verhängt Sippenhaft

Bonn – Weil eine junge Erwachsene Hartz IV-Bezieherin sich mehrfach pflichtwidrig verhalten hatte und Termine bei der Bonner ARGE nicht wahr nahm  wird jetzt die Mutter bestraft und soll mit 83 Euro im Monat hinkommen. „Das Maß ist voll“, so Frau T. , die es immer noch nicht fassen kann, dass es anscheinend in Deutschland wieder „Sippenhaft“ gibt.  Für die ARGE Bonn ein normaler Zustand, so gestern eine Sachbearbeiterin gegenüber der Mutter am Telefon.
Es wäre eben so,  „wenn einer in einer Bedarfsgemeinschaft sanktioniert wird, dass dann die anderen mit dranhängen“. „Es ist das Problem des Konstrukts Bedarfsgemeinschaften und jungen erwachsenen Menschen, die eine Zwangsstallpflicht bei den Eltern haben. Erneut zeigt sich, dass die Hartz IV-Gesetzgebung erhebliche verfassungsbedenkliche Mängel aufweist. Eine sippenhaftige Bestrafung darf es gar nicht geben. Hartz IV macht es aber ohne große Probleme möglich“, so Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland.

Die 22jährige Hartz IV-Bezieherin lebt mit ihrer Mutterzusammen, die ebenfalls Arbeitslosengeld II-Leistungen erhält. Seit dem 1. April 2006 dürfen jedoch junge Erwachsene bis zu einem Alter von 25 Jahren nicht so ohne weiteres von zu Hause ausziehen oder die Eltern sie zum Auszug veranlassen. Die junge Frau kam mehrfach Aufforderungen der Bonn Hartz IV-Behörde nicht nach und wurde zunächst ihr monatlicher Regelsatz gestrichen und schließlich ab 1. Juni auch ihr Anteil an den Mietkosten, obwohl die Mutter die Mieterin der Wohnung ist und gegenüber dem Vermieter verpflichtet ist. Die Hartz IV-Behörde überweist allerdings die Miete direkt an den Vermieter. So auch diesen Monat. Im Gegenzug wurden der Mutter damit 256 EURO von ihrem Regelsatz (347 Euro) abgezogen und soll jetzt mit 83 EURO  überleben, während die Tochter für ihren eigenen Überlebensbedarf immerhin Lebensmittelgutscheine erhielt.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland hatte schon in der vergangen Woche Kontakt zum Geschäftsführer der Bonner ARGE, Dieter Liminski aufgenommen und ihm den Fall geschildert. Er versprach dies umgehend an die Widerspruchsstelle weiterzuleiten. Gestern erfuhr nun Frau Z., dass die Widerspruchsstelle den Fall zurück an die verantwortlichen Sachbearbeiter gegeben hätte, diese aber bei der ungerechtfertigten Kürzung der Mutter bleiben wollen. Die Tochter solle den Lebensmittelgutschein mit der Mutter teilen, so eine Mitarbeiterin der Bonner ARGE gestern gegenüber der Mutter.

Für Frau Z. reichte es nun. Mit Hilfe des Erwerbslosen Forum Deutschland wurde gestern ein Eilantrag an zuständige Sozialgericht fertig gemacht. Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht jetzt sehr schnell entscheidet, bzw. die Bonner Hartz IV-Behörde doch noch einlenkt, da Frau Z. für den Rest des Monats über keine Reserven verfügt, um auch nur die notwendigsten Lebensmittel zu kaufen. Strom und Telefon konnten erst gar nicht bezahlt werden.

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