Hartz IV: Erwachsene Tochter verhält sich pflichtwidrig – Mutter erhält Sanktion

verfolg2Was es in Deutschland nicht geben darf – Hartz IV macht es möglich. ARGE Bonn verhängt Sippenhaft

Bonn – Weil eine junge Erwachsene Hartz IV-Bezieherin sich mehrfach pflichtwidrig verhalten hatte und Termine bei der Bonner ARGE nicht wahr nahm  wird jetzt die Mutter bestraft und soll mit 83 Euro im Monat hinkommen. „Das Maß ist voll“, so Frau T. , die es immer noch nicht fassen kann, dass es anscheinend in Deutschland wieder „Sippenhaft“ gibt.  Für die ARGE Bonn ein normaler Zustand, so gestern eine Sachbearbeiterin gegenüber der Mutter am Telefon.
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Hartz IV-Behörde für den Kreis Recklinghausen ignoriert Gerichtsbeschluss

Trotz Zwangsgeld scheinen Gerichte für den Geschäftsführer Ulrich Lammers entbehrlich – Totale Machtausübung der Verwaltung ohne jegliche gerichtliche Kontrolle

Dorsten. Einem 61jährigenHartz IV-Betroffenen wird nunmehr seit knapp vier Wochen von der Vestischen Arbeit" (Hartz IV-Behörde für den Kreis Recklinghausen) seine Leistungen verweigert, obwohl es seit dem 15.März eine Verpflichtung aus einem Eilbeschluss des Sozialgericht Gelsenkirchen gibt. Dennoch weigert sich die ARGE den Gerichtsbeschluss umzusetzen, da man gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt hätte. Nachdem der Mann vergeblich versucht hatte an sein Geld zu kommen, beantragte sein Bochumer Anwalt, Martin Reucher ein Zwangsgeld gegen den Geschäftsführer der Behörde, Ulrich Lammers. Das Sozialgericht reagierte prompt und verhängte am Donnerstag vergangener Woche ein Zwanggeld gegen die Behörde und teilte ausdrücklich mit, dass die Hartz IV-Behörde sofort zu zahlen hätte. Auch eine Beschwerde ändere nichts an der Zahlungsverpflichtung.

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Befangenheitsantrag gegen Hartz IV-Sachbearbeiter

2005-09-05-2-4143

Es kommt immer wieder die Frage auf, ob man eine/n Sachbearbeiter/In wegen Befangenheit ablehnen kann.
Kurz gesagt: JA Weiterlesen