Schwerpunkte sind Arbeitslosigkeit und Förderung im Bereich des SGB II und SGB III
Es reicht jedoch nicht bei Verwaltungsentscheidungen nur stur in diese beiden Gesetzeswerke zu schauen. Vielmehr gehören immer der allgemeine Teil (SGB I), die gemeinsamen Vorschriften (SGB IV) und das Verwaltungsverfahren (SGB X) dazu. Viele Rechtsfragen sind im Sozialgesetzbuch nicht geregelt und bedürfen allgemeinen Grundsätzen (z.B. Recht auf Treu und Glauben). Die Gesetze selbst werden nach und nach mit den speziellen §§ verlinkt. Vorerst können diese hier nachgeschlagen werden.
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