Kritische Bewertung des Urteils des Bundessozialgerichts – Arbeitslose müssen Kontoauszüge vorlegen

 Bonn (pr-sozial Martin Behrsing) – Die Eingangsinformation war eine Meldung in der Abendzeitung München vom 20.9.: „KASSEL- Arbeitslose müssen künftig ihre Kontoauszüge vorlegen, um Hartz IV-Leistungen zu erhalten. Tun sie das nicht, darf ihnen das Arbeitslosengeld II wegen fehlender Mitwirkung gestrichen werden, entschied das Bundessozialgericht. Auszüge dürfen aber zum Schutz sensibler Informationen teilweise geschwärzt werden“.
Der Informationsgehalt dieses Presseartikels ist grundsätzlich nicht geeignet, Betroffenen ihre entsprechenden Rechte und Pflichten nachvollziehbar vor Augen zu führen und es können ihnen – sofern sie sich nicht umfassend weiter informieren — verhängnisvolle Fehler unterlaufen.
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Sparkasse: Datenschutz bei Hartz IV-Beziehern wird nicht so genau genommen

sparkasse1Die größte Sparkasse (Köln-Bonn) gibt ungeprüft bereitwillig Auskünfte über ALG II-Bezieher
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Köln – Sichtlich geschockt war Frau F. (Name geändert) aus Köln als sie ein Schreiben der Sparkasse Köln öffnete. Der Hartz IV-Bezieherin wurde von der größten deutschen Sparkasse mitgeteilt, dass die Kölner Hartz IV-Behörde (ARGE Köln) die Bank um die Offenlegung ihres Kontos für einen Zeitraum im Jahr 2007 gebeten hat. Wegen entsprechender Auskünfte solle sie sich nicht an die Sparkasse wenden, sondern an die zuständige ARGE. Als Begründung für die Aufhebung des Datenschutzes wurde der § 60 Sozialgesetzbuch Zwei genommen. Dieser besagt, dass Banken und Versicherungen zu Auskunftserteilung verpflichtet werden können, wenn sich ein Sachverhalt auf anderen Weg nicht aufklären lässt. Allerdings sind an diesen Paragraphen hohe Auflagen gestellt, die anscheinend für die Kölner ARGE als auch für die Sparkasse nicht gelten. Weiterlesen

SÜDKURIER unterdrückt Artikel über Arbeitslosen-Initiative

In der Vergangenheit hat die Autorin des untenstehenden Artikels für die regionale Tageszeitung Südkurier mehr als 200 Artikel in allen journalistischen Darstellungsformen geschrieben. Alle Artikel wurden gedruckt und honoriert; der Südkurier hatte noch nie einen Artikel abgelehnt. Unter den journalistisch bearbeiteten Themen waren unter anderem solche für Nonprofis ungeeignete wie ein Oberbürgermeister-Wahlkampf oder der Besuch von Bundesministern in der Region. Weiterlesen

Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial

Der erste Schultag ist für Kinder aufregend und für Eltern teuer. Die Ausgaben für Stifte, Schulranzen, Bücher, Hefte und nicht zuletzt die Schultüte summieren sich leicht auf einen dreistelligen Eurobetrag. Noch mehr Geld wird für einen kindgerechten Schularbeitsplatz fällig.
Antrag hier zum Download
: http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/schulbedarf.doc 

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Hartz IV: Bundesregierung bestätigt, dass die Sanktionen beim Hungertod in Speyer rechtswidrig waren

Präventivmaßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle sind aber nicht vorgesehen. Trotz rechtwidriger Sanktionen soll die GFA keine Schuld tragen

 

Berlin/Speyer (pr-sozial) Am 15.April wurde in Speyer ein 20järiger Hartz IV-Betroffener tot in der Wohnung seiner Mutter aufgefunden. Als Todesursache wurde bei dem sehr stark abgemagerten Mann Herzversagen in Folge durch Verhungern festgestellt. Seine ebenfalls sehr stark abgemagerte Mutter gab an, dass beide sich nichts mehr zu essen leisten konnten, da die zuständige Hartz IV-Behörde beiden das Arbeitslosengeld II auf Null reduziert hatte. Die Bundestagsfraktion „Die Linke.“ nahm dies zu einem Anlass, um von der Bundesregierung zu erfahren, welche Kenntnisse und weitergehenden Schlussfolgerungen sie aus dem Fall ziehen würde. Die Antwort der Bundesregierung wurde damit beantwortet, dass die Absenkung der Regelleistungen nicht der geltenden Rechtslage entsprochen hätte.

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