Kein Comeback für HoGeSa am 25.Oktober!

*“Bonn stellt sich quer“ ruft dazu auf, die Rechtsradikalen und Rassisten  in
Köln zu blockieren.

Erneut will die rechtsradikale Hooligan-Organisation „Hogesa“ in Köln für
ihren Fremdenhass mit einer Kundgebung demonstrieren. Das Motto „Köln 2.0“
lässt nichts Gutes erahnen: Letztes Jahr endete die Veranstaltung mit Gewalt
gegenüber Passanten und der Polizei. Weiterlesen

Regierung missachtet eigene Gesetzgebung und bricht das Sozialhilfe-Gesetz!

Das Erwerbslosenbündnis “AufRecht bestehen” kritisiert scharf die Entscheidung der Bundesregierung, die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher lediglich auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortzuschreiben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu be­rechnen.  (…)

Am 10.9.2015 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der EVS 2013. Daher wäre jetzt die Bundesregierung in der Pflicht, neu ermitteln zu lassen, welcher Geldbetrag nötig ist, um das Existenzminimum von Grund­si­che­rungs­berechtigten zu decken.  Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber ver­pflichtet, die Entwicklung der Strompreise zeitnah abzubilden und den Stromkostenanteil in den Regelsätzen gegebenenfalls zu erhöhen. Ausdrücklich gab das Urteil vor, dass damit nicht bis zur turnusgemäßen An­passung der Regelsätze gewartet werden dürfe. Das war schon im Sommer 2014.

Gleichwohl ignoriert die Regierung sowohl ihr eigenes Gesetz, ihr Statistikmodell als auch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes und verkündet lediglich eine Fortschreibung der Regelsätze um 5 Euro zum kommenden Jahresbeginn 2016. …

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Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe und HartzIV

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Viele Menschen in HartzIV würden gerne ehrenamtlich helfen, gerade jetzt wo viele Helfer für die Flüchtlingshilfe benötigt werden, doch was ist dann mit den zugestandenen SGB-Leistungen, fallen die weg!?

 

Die Antwort ist eindeutig: Freiwilligen nach dem BFDG stehen dem Arbeitsmarkt zwar nicht zur Verfügung, denn beim Freiwilligendienst handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Rechtsverhältnis anderer Art. Doch Hartz 4 kann nicht nur beziehen, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Auf Verfügbarkeit kommt es beim Anspruch auf ALG 2 nicht an.
Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz können wie FSJ-ler aufstockend ALG 2 bekommen, wenn die Sach- und Geldleistungen ihren Lebensunterhalt nicht decken.

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Handeln und Wandel eines Rechtsstaates!?

 

 

Offenbar hat das Jobcenter Elbe Elster jetzt eine neue Masche entwickelt um die Zahl der gegen es selbst geführten Klagen zu reduzieren. Man lädt die anwaltlich vertretenen Kläger einfach unter Sanktionsandrohung zu einem „Beratungsgespräch“ und prügelt dann zu viert verbal auf die Kläger ein. Die Klagen hätten doch eh keinen Sinn und der Anwalt habe keine Ahnung…

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Hochburg der Teenie Mütter – Zusammenhang mit HartzIV!?

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Brandenburg an der Havel belegt bundesweit den Spitzenplatz bei Teenie-Müttern. Nirgendwo sonst im Land ist die Wahrscheinlichkeit für Minderjährige so hoch, ein Kind zu bekommen. (…) Laut einer Studie kommen die meisten Teeniemütter aus Hartz-IV-Familien.(…) Von den 25 Mädchen, die minderjährig im Untersuchungsjahr 2013 schwanger und Mutter geworden sind, stammen 22 aus Hartz-IV-Familien oder deren Umfeld. „Der Armutskontext spielt eine relativ bedeutende Rolle“, so Eric Seils zur MAZ.

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