Berliner Sozialgericht: Hartz IV-Gesetz verfassungswidrig?

Einführung von Hartz IV würde nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer rechtfertigen

Berlin (pr-sozial) – Mit zwei Entscheidungen hat das Berliner Sozialgericht dem Bundesverfassungsgericht nun zwei Fälle zur Überprüfung vorgelegt. Das Gericht sieht in der verkürzten Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I vor allem für ältere Arbeitslose eine Grundrechtsverletzung. (Das Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt hatte die maximale Bezugszeit von Arbeitslosengeld I für Arbeitslose ab 55 Jahre von 32 auf 18 Monate verkürzt. Alle jüngeren Arbeitnehmer erhalten eine Höchstdauer von zwölf Monaten). Das würde aber nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes rechtfertigen. Stand dem über 57-Jährigen nach dem bis 31. Dezember 2003 geltenden § 127 SGB III ein Alg-Anspruch von maximal 32 Monaten zu, so beträgt nunmehr die maximale Anspruchsdauer 18 Monate.
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Zahltag: Schluss mit den ARGE(n)-Schikanen!

hartz4_karÜberregionales Aktionskamp 1. und 2. Oktober ARGE Köln

Köln – Auf den Fluren der ARGEN brodelt es immer lauter. Immer wieder sind lautstarke Auseinandersetzungen zwischen Angestellten der ARGE und Erwerbslosen zu hören. Schon wieder fehlt das Arbeitslosengeld auf dem Konto, schon wieder fühlt sich niemand dafür verantwortlich und schon wieder sind Folgeanträge angeblich nicht bei der ARGE angekommen. Stattdessen lange Wartezeiten, keine telefonische Erreichbarkeit und überfallartige Besuche von Sozialschnüfflern bei Hartz-IV-Empfängern zu Hause. Während Erwerbslose laut schimpfend durch die ARGE laufen, guckt der Sicherheitsdienst etwas verunsichert um die Ecke. "Wenn das hier mal hoch kocht, dann ist der Schuppen hier in 10 Minuten zu Kleinholz", sagt ein  älterer Arbeitsloser. Anfang Februar randalierten in der Arbeitsagentur  Herne 100 Hartz-IV-Empfänger solange, bis ihnen das fehlende Geld ausgezahlt wurde. Die Polizei sprach angesichts der Menge von einem "Massenüberfall in noch nicht da gewesener Dimension". Weiterlesen

Essener Beschäftigungsgesellschaft: Ein-Euro-Jobber angeblich als „Spinner und Pisser“ bezeichnet

In einem Artikel " ZWANGS-URLAUB Ein-Euro-Jobber vom Betriebsausflug ausgeschlossen ( Spiegel-Online) war heute zu lesen:
Zitat: Ein Teilnehmer berichtet, wie sein stellvertretender Gewerkemeister mit einem Stapel Urlaubsscheinen von einem Ein-Euro-Jobber zum anderen ging. Als er bei dem 37-jährigen Essener angekommen war, weigerte der sich, zu unterschreiben. "Daraufhin hat er mich beschimpft, mich einen Spinner und Pisser genannt", erzählt der Hartz-IV-Empfänger, der inzwischen Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt hat. "Eigentlich hat mir der Job immer Spaß gemacht. Ich hoffe, dass ich trotz allem weiter arbeiten kann." Zitatende
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Wichtig: Änderungen bei Widersprüchen gegen Hartz IV-Bescheide ab 01.Juli 2007

Der 7. Senat des BSG hatte am 7.11.2006 eine Frist bis 30.6.2007 gesetzt, bis der die Fehler in Bezug auf die Individualisierung der Leistungsansprüche abgeändert werden müssen, der 11. Senat hatte (ohne Fristsetzung) am 23.11.2007 eine genauere Aufschlüsselung der KdU verlangt.

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Hartz IV-Betroffene erhalten zwei Euro mehr im Monat

alg-iiFreude für Hartz IV-Betroffene? Ab Juli Zwei Euro mehr ALG II

Saarbrücken (ots) – Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten ab  Juli diesen Jahres zwei Euro mehr im Monat. Wie die "Saarbrücker Zeitung" (Dienstagausgabe) berichtet, steigt die Regelleistung von 345 auf 347 Euro.

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