Berliner Sozialgericht: Hartz IV-Gesetz verfassungswidrig?

Einführung von Hartz IV würde nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer rechtfertigen

Berlin (pr-sozial) – Mit zwei Entscheidungen hat das Berliner Sozialgericht dem Bundesverfassungsgericht nun zwei Fälle zur Überprüfung vorgelegt. Das Gericht sieht in der verkürzten Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I vor allem für ältere Arbeitslose eine Grundrechtsverletzung. (Das Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt hatte die maximale Bezugszeit von Arbeitslosengeld I für Arbeitslose ab 55 Jahre von 32 auf 18 Monate verkürzt. Alle jüngeren Arbeitnehmer erhalten eine Höchstdauer von zwölf Monaten). Das würde aber nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes rechtfertigen. Stand dem über 57-Jährigen nach dem bis 31. Dezember 2003 geltenden § 127 SGB III ein Alg-Anspruch von maximal 32 Monaten zu, so beträgt nunmehr die maximale Anspruchsdauer 18 Monate.
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Bundessozialgericht stärkt nicht die Hartz IV-Betroffenen

zwangsraeumung_160qViele erwerbslose Eigenheimbesitzer könnten jetzt ein böses Erwachen erleben

Bonn/Hamburg. Das Erwerbslosen Forum Deutschland betrachtet die gestrigen Entscheidungen des Bundessozialgerichts mit sehr gemischten Gefühlen. Begrüßt wurden die Entscheidungen zu den Kosten der Unterkunft bei Mietern und beim Umgangsrecht. Nach Ansicht der Initiative könnten hier erhebliche Mehrkosten auf die Kommunen zu kommen. Für viele erwerbslose Eigenheimbesitzer könnte die Entscheidung ein böses Erwachen bedeuten.

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