Personelle Konsequenzen nach Gewalt in Bonner ARGE gefordert

Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert von der Stadt Bonn und der Arbeitsagentur personelle Konsequenzen nach dem am Montag der Sicherheitsdienst der Bonner ARGE mit völlig inakzeptablen Methoden einen Hartz IV-Bezieher gewaltsam aus der ARGE entfernt hatte. Während einer Wartezeit war es zu einer verbalen Eskalation zwischen einem Kunden und einer Sachbearbeiterin der Kundentheke gekommen indessen Verlauf der Sicherheitsdienst der Bonner ARGE den Mann gewaltsam aus der ARGE entfernt hat. Weiterlesen

Sozialamtmitarbeiter haben kein Zugang zu einem Internen Bereich in unserem Forum

Erwerbslosen Forum Deutschland setzt sich für die Abschaffung von Hartz IV und neoliberaler Agendapolitik ein

Aus aktuellem Anlass teilen wir mit, dass wir in unserem Forum keinem Mitarbeiter der Arbeitsagentur, Arge oder des Sozialamtes Zutritt zu unseren internen Bereich gewähren oder sie als Moderatoren einsetzen. Dies könnte nur dann geschehen, wenn sie bereit wären mit uns gemeinsam gegen Hartz IV und die Agenda2010-Politk zu kämpfen und sich keineswegs an den von oben vorgegebenen Weisungen halten. Erwerbslose nach den Hartz IV-Gesetzen zu sanktionieren, ist für Menschen entwürdigend und respektlos.
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Aufruf: Erneuter Zahltag am Montag 3. Dezember ARGE Köln Mülheim

Let's do it – again – «Her mit der Kohle – und zwar sofort!»

Es ist soweit – Am Montag 3. Dezember wird es einen neuen Zahltag! geben und zwar morgens früh ab 7:30 Uhr in Köln-Mülheim (ARGE Köln-Mülheim, Bezirksrathaus Wiener Platz). Weiterlesen

Hartz IV-Fortzahlungsantrag – Klammheimliche Änderungen ab 01.01.2008

Es scheint, dass man mit Antragsverweigerung und dem verschwinden lassen von Anträgen bisher noch nicht erfolgreich genug war. Hier die neuste Schweinerei. Bitte dies in der Beratungspraxis beachten. Bitte weitflächig informieren!!!

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Berliner Sozialgericht: Hartz IV-Gesetz verfassungswidrig?

Einführung von Hartz IV würde nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer rechtfertigen

Berlin (pr-sozial) – Mit zwei Entscheidungen hat das Berliner Sozialgericht dem Bundesverfassungsgericht nun zwei Fälle zur Überprüfung vorgelegt. Das Gericht sieht in der verkürzten Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I vor allem für ältere Arbeitslose eine Grundrechtsverletzung. (Das Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt hatte die maximale Bezugszeit von Arbeitslosengeld I für Arbeitslose ab 55 Jahre von 32 auf 18 Monate verkürzt. Alle jüngeren Arbeitnehmer erhalten eine Höchstdauer von zwölf Monaten). Das würde aber nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes rechtfertigen. Stand dem über 57-Jährigen nach dem bis 31. Dezember 2003 geltenden § 127 SGB III ein Alg-Anspruch von maximal 32 Monaten zu, so beträgt nunmehr die maximale Anspruchsdauer 18 Monate.
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