Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert

Ab Juli auch wichtige Änderungen für Bedarfsgemeinschaften bei Widersprüchen

Bonn/Nürnberg – Die Bundesagentur für Arbeit hat heute allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften (Argen) Weisung erteilt, dass für Hartz  IV-Betroffene die Widerspruchsfrist bei den Änderungsbescheiden auf den 29. Juni geändert wird. Damit reagierte Die Bundesagentur auf die Kritik des Erwerbslosen forum Deutschland und der unabhängigen Sozialberatung Bochum. Zahlreiche Betroffene hatten sich beschwert, dass sie erst Ende letzter Woche ihre Änderungsbescheide erhalten hatten, diese aber mit einem Datum vom 2. Juni versehen waren und ohne Poststempel versehen waren. Die BA begründete dies damit, dass Aufgrund der Vielzahl der zentral erstellten Bescheide (fast 2 Millionen Änderungsbescheide) diese nicht mit dem aktuellen Tagesdatum versandt werden konnten. Stattdessen wurden die Bescheide generell mit dem 02.Juni datiert (dieses Datum erscheint sowohl auf den Bescheiden als auch in den Druckprotokollen). „Wir sind froh, dass die Bundesagentur hier eingelenkt hat, denn sonst hätten viele Betroffene Rechtsnachteile gehabt, weil sie Fristen überhaupt nicht einhalten hätten können. Allerdings fordern wir nach wie vor, dass die BA ihre Praxis einstellt und Post ohne Poststempel versendet. Somit wird den Empfängern der Nachweis des tatsächlichen Erhalts verunmöglicht, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland.
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Wichtig: Änderungen bei Widersprüchen gegen Hartz IV-Bescheide ab 01.Juli 2007

Der 7. Senat des BSG hatte am 7.11.2006 eine Frist bis 30.6.2007 gesetzt, bis der die Fehler in Bezug auf die Individualisierung der Leistungsansprüche abgeändert werden müssen, der 11. Senat hatte (ohne Fristsetzung) am 23.11.2007 eine genauere Aufschlüsselung der KdU verlangt.

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Rhein-Neckar-Kreis vertreibt systematisch Hartz IV-Empfänger

Schwerbehinderte wegen 46wöchiger Untätigkeit des Landratsamtes in den Ruin getrieben

Rhein-Neckar-Kreis/ Sowohl das Erwerbslosen Forum Deutschland als auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (Rhein-Neckar) erheben schwere Vorwürfe gegen das Landratsamt Rhein-Neckar. Demnach erweckt die Politik des Landkreises den Anschein, dass systematisch Sozialleistungsbezieher aus dem Kreis nach Mannheim und andere Orte verdrängt werden. Beispielhaft sei eine schwer behinderten Frau, deren Beschwerde nach 46 Wochen Untätigkeit am 15.03.2007, 09:00 Uhr vor dem Sozialgericht in Mannheim wegen Untätigkeit des Landratsamts verhandelt wird. Inzwischen musste sie deswegen eine eidesstattliche Versicherung ablegen, da ihr völlig unzureichende Unterkunftskosten bewilligt worden waren und der Landkreis keine Veranlassung sah, ihren Antrag und Widerspruch bisher zu bearbeiten. Ver.di konnte beobachten, dass in den letzten Monaten zunehmend Hartz IV-Empfänger aus dem Landkreis nach Mannheim gezogen sind, weil sie die völlige Willkür der Behörden nicht mehr aushielten. Dies solle aus Statistiken des Job-Center Mannheim hervorgehen.

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ARGE Bonn – Akteneinsicht für Rechtsanwälte erheblich eingeschränkt

Arbeitslose erhalten seit September keine Kopien ihrer Akte arge_bonn1

 

Bonn. Mehrere Bonner Rechtsanwälte/Innen haben gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bestätigt, dass sie seit September keine Akten mehr von ARGE Bonn zugeschickt bekommen. Sie müssen sich dafür selbst in die Behörde begeben und können dort nach Terminabsprache die Akte einsehen und durch ARGE Kopien anfertigen lassen. Arbeitslosengeld II-Empfänger selbst können grundsätzlich keine Kopien mehr in der ARGE erhalten. Die Kosten für die Anfahrtswege,  Zeitfaktor und Kopien werden durch die ARGE nicht getragen.

 

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